Die Vernehmlassung zur Revision des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register lief vergangene Woche aus. Teil des Gesetzes ist mitunter die Modernisierung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Bisher nicht geregelt war im SchKG die Handhabung von Daten, weshalb sich die Dachorganisation
ICTswitzerland nun zu Wort meldet und eine Konkretisierung im kommenden Gesetz fordert. Die Frage ist, was beim Konkurs eines Cloud-Anbieters mit den Daten geschieht, die auf dessen Servern liegen.
Während der Bundesrat im vorliegenden Vorschlag das Problem angehen will, gehen ICTswitzerland die Massnahmen aber nicht weit genug. So ist im Vorschlag nur eine Einsicht der Daten geregelt, nicht aber deren Herausgabe an den rechtmässigen Besitzer. ICTswitzerland-Präsident und Nationalrat Marcel Dobler: "Daten sind heutzutage für ein Unternehmen oft sogar viel wichtiger als körperliche Gegenstände – dies können Kundendateien sein oder die Buchhaltung. Bei Privatpersonen geht es zudem schnell auch um emotionale Werte, wie zum Beispiel Fotos. Nun stellen sie sich vor, die Daten sind plötzliche wegen einer Konkurseröffnung verschlossen, da die Konkursverwaltung beim Server den Stecker zieht. Und sie wissen nicht, wann und ob sie die Daten zurückbekommen. Eine untragbare Situation für die Betroffenen."
ICTswitzerland fordert daher eine weitere Anpassung und Präzisierung des Gesetzesentwurfs in dieser Sache. Mit dem Rest des Vorschlags zeigt sich der Verband zufrieden.
(win)