Der Bundesrat will Schweizer Online-Händler vor der Billigkonkurrenz aus dem Ausland schützen und gleich lange Spiesse schaffen. Um das zu erreichen, hat der Bundesrat beschlossen, dass Versandhändler ab einem bestimmten Umsatz in der Schweiz Mehrwertsteuer zahlen müssen.
Derzeit müssen ausländische Online-Shops auf kleine Sendungen mit einem Steuerbetrag von unter fünf Franken keine Mehrwertsteuer bezahlen. Für den inländischen Versandhandel gelten derweil andere Regeln: Lieferungen unterliegen der Mehrwertsteuer, wenn der Händler im MWST-Register eingetragen ist.
Ab 1. Januar 2019 soll damit nun Schluss sein. Ab einem Jahresumsatz von mindestens 100'000 Franken mit Kleinsendungen aus dem Ausland in die Schweiz, gelten die Lieferungen als Inlandslieferungen. Das heisst, Händler müssen sich im MWST-Register eintragen und werden dadurch in der Schweiz steuerpflichtig. Der Bundesrat schätzt, dass die neue Versandhandelsregelung zusätzliche Einnahmen von 20 Millionen Franken pro Jahr generieren wird.
(swe)
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