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Keine höheren Strahlen-Grenzwerte für 5G-Netz
Quelle: Swisscom

Keine höheren Strahlen-Grenzwerte für 5G-Netz

Die Einführung des Mobilfunk-Standards 5G dürfte sich in der Schweiz verzögern. Grund dafür ist eine Entscheidung des Ständerates, die Grenzwerte für Handystrahlung nicht anzuheben.
6. März 2018

     

Der Ständerat hat entschieden, die Grenzwerte für Handystrahlung nicht anzuheben. Die Entscheidung fiel in der Abstimmung der kleinen Kammer mit 22 zu 21 Stimmen und zwei Enthaltungen denkbar knapp aus. Der Bundesrat hingegen hatte sich für einen schnellen Einstieg in die neue Mobilfunktechnik ausgesprochen und unterstützte die Motion der Fernmeldekommission, die für höhere Grenzwerte im Bereich der nichtionisierenden Strahlung plädierte.


Swisscom hatte kürzlich mitgeteilt, das eigene 5G-Mobilfunknetz bereits 2018 anstatt wie geplant erst 2020 aufschalten zu wollen (Swiss IT Magazine berichtete). Dies allerdings unter der Bedingung, dass die Strahlenschutzverordnung angepasst und die Grenzwerte auf das Drei- bis Fünffache der heute geltenden Werte angehoben würden, da sonst ein flächendeckender Ausbau des 5G-Netzes nicht möglich sei. Swisscom argumentiert dabei mit den Vorteilen des technologischen Fortschritts, ermöglicht doch 5G im Vergleich zu heute bestehenden 4G-Netzen rund 100 Mal schnellere Datenverbindungen über das Mobilfunknetz. (luc)


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Kommentare
Ich denke, wenn an einem Standort nur eine Antenne mit einer höheren Strahlengrenzwert steht ist dies weniger tragisch. Wir haben in der CH 3 Betreiber das heisst 3 Antennen am gleichen Standort mit 3 mal intensiverer Bestrahlung erachte ich auch als kritisch.
Dienstag, 6. März 2018, Müller



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