Bis zum Sommer 2018 will der Bundesrat ein Gesetz zur Einführung des elektronischen Ausweises ausarbeiten (E-ID-Gesetz) und möchte dabei eindeutige Regeln erlassen, durch die die digitale Identität staatlich anerkannt, überprüfbar und eindeutig ist.
Erste Vorschläge zu der Idee sind bereits im Februar diskutiert worden, wobei allerdings die Aufgabenteilung zwischen Staat und privaten Unternehmen kritisiert wurde, so die "
NZZ". Der herkömmliche Identitätsausweis entstammt einer staatlichen Stelle. Die elektronische Version soll nun allerdings von privaten Identitätsdienstleistern herausgegeben werden. So könnten dann bereits etablierte digitale Identifikationslösungen zur E-ID ausgebaut werden. Die eingekauften Lösungen sollen allerdings künftig von einer eigens zu schaffenden Anerkennungsstelle aus dem Eidgenössischen Finanzdepartement kontrolliert werden. Dabei behält der Staat die persönlichen Identitätsmerkmale wie Name, Geschlecht oder Geburtsdatum selbst in der Hand und gibt diese nicht an die privaten Hersteller weiter.
Der Bundesrat verfolgt im ganzen Prozess klare Regeln für den Datenschutz. Die persönlichen Daten dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kunden weitergereicht werden. Es ist laut "NZZ" derzeit weder geplant, biometrische Daten auf der E-ID zu speichern noch die Nutzung der AHV-Nummer zu ermöglichen.
(rpg)