Aus einem
Artikel von "NZZ am Sonntag" geht hervor, dass sich Postkunden offenbar vermehrt über die Praxis der Schweizerischen Post ärgern, bei Paketen aus dem Ausland eine Pauschale zu erheben, wenn das Porto nicht auf dem Paket ersichtlich ist. Dies führt unter Umständen dazu, dass der Wert der Sendung die Freigrenze überschreitet und diese dann mehrwertsteuerpflichtig wird. Die Pauschale richtet sich nach der Distanz, die das Paket bis zur Destination zurückgelegt hat.
Für die Kunden ist dies tatsächlich ärgerlich, denn sie bezahlen das Porto womöglich doppelt, einmal beim Händler und einmal als Pauschale bei der Post, ausserdem Bearbeitungs- und Zollgebühren, wenn die Freigrenze von 62,50 Franken überschritten wird. Hinzu kommt, dass der Kunde eigentlich keine Wahl hat und die Kosten übernehmen muss, wenn er das Paket will, denn die Post händigt dieses erst aus, wenn alle Gebühren beglichen sind. Auch hat der Kunde keinerlei Einfluss darauf, wie der Händler das Paket verschickt und ob er dieses regelkonform deklariert.
Das Problem liegt allerdings tiefer, weil die Post sich lediglich an die geltenden Gesetze hält und verpflichtet ist, auf diese Weise vorzugehen. Laut Beat Niederhauser, Büroleiter des Preisüberwachers, gehe es darum, auf politischer Ebene Änderungen herbeizuführen. So wird schon länger darüber diskutiert, die Freigrenze anzuheben und bei Paketen die Mehrwertsteuer nur dann zu erheben, wenn diese 10 Franken überschreitet, während die aktuell geltende Grenze bei 5 Franken liegt. Noch sieht es aber nicht danach aus, als sei eine Lösung dafür gefunden.
(luc)