Revidierte Verordnung soll besser von Cyberkriminalität schützen
Quelle: Swico

Revidierte Verordnung soll besser von Cyberkriminalität schützen

Eine revidierte Verordnung über Internet-Domains (VID) erlaubt es künftig, Websites zu sperren, auf denen kriminelle Aktivitäten oder die indirekte Unterstützung solcher ausgemacht werden können. In Kraft treten soll die Verordnung per November 2017.
18. September 2017

     

Der Bundesrat hat eine revidierte Verordnung über Internet-Domains (VID) verabschiedet. Ziel dieser revidierten Verordnung sei es einer Mitteilung zufolge, für eine wirksamere Bekämpfung von Cyberkriminellen zu sorgen, die .ch- und .swiss-Adressen für Straftaten missbrauchen. Die Verordnung ermöglicht es nämlich künftig, Adressen von Websites zu sperren, über die Phishing-Attacken verübt oder schädliche Software verbreitet werden. Auch werden Aktivitäten auf jenen Websites unterbunden, welche solche Angriffe indirekt unterstützen.


Zusätzlich legt die Verordnung fest, welche Bedingungen zur Analyse des Datenverkehrs zu diesen Websites erfüllt sein müssen, so dass potentielle Opfer ausfindig gemacht und informiert werden können. Der Bundesrat folgt mit der revidierten Verordnung mitunter den Empfehlungen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN). In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen per 1. November dieses Jahres. Weitere Details zur Verordnung können der Mitteilung des Bundes entnommen werden. (af)


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