Telekommunikationsanbieter befürworten FMG-Revision, nur Swisscom widerspricht
Quelle: Dätwyler Cabling Solutions

Telekommunikationsanbieter befürworten FMG-Revision, nur Swisscom widerspricht

Mit der Fernmeldegesetz-Revision wird die Regulierungskompetenz des Bundesrats im Fall von Marktversagen gestärkt. Swisscom hält die Revision entsprechend für unnötig, alle anderen Telcos sprechen sich dafür aus.
7. September 2017

     

Nachdem der Bundesrat seine Botschaft zur Fernmeldegesetz-Revision (FMG) ans Parlament überwiesen hat, begrüssen die Telekommunikationsanbieter UPC, Sunrise, Salt, Init7, VTX, Swiss Fibre Net und Openaxs in seltener Einigkeit die Entwicklung. In einer gemeinsamen Presseerklärung fordern die Protagonisten eine zügige Revision des veralteten FMG. Dieses berücksichtige nur veraltete Kupfertechnologie und könne keinen funktionierenden Wettbewerb mehr sicherstellen. Mit der FMG-Revision müsse der Bundesrat "im Fall von Marktversagen (...) die Möglichkeit erhalten, kurzfristig und wirksam einzugreifen, um einen wirksamen Wettbewerb zu garantieren", heisst es in der Erklärung. Die Revision sieht vor, dass der Bundesrat bei einem Marktversagen ein neues Interventionsrecht erhält und marktbeherrschende Anbieter - in der Regel Swisscom - zwingen kann, auch bei Glasfaserleitungen den Mitbewerbern Zugang zu gewähren.


Ganz anders sieht man die Situation beim Telekommunikationsriesen Swisscom, der ebenfalls mit einer Pressemitteilung reagiert hat und sich darin gegen die "unnötige Revision" ausspricht. Eine Verschärfung der Regulierung verzerre den Markt und gefährde wichtige Investitionsvorhaben in den Randregionen. So wolle man mit jährlichen Investitionen über 1,7 Milliarden Franken bis 2021 jede Schweizer Gemeinde mit Glasfasertechnologie erschliessen. Eine Ausbau der Regulierung würde Swisscom aber schwächen und hätte zur Folge, dass Investitionen sich auf städtische Gebiete mit hohen Renditeaussichten konzentrieren würden. (rd)

Kommentare
Der FMG-Entwurf verpasst eine wesentliche Chance, nämlich im Bereich der drahtlosen Kommunikation endlich darauf hinzuwirken, dass die für den Betrieb drahtloser Fernmeldeanlagen nötigen Antennen mit vertretbarem Bewilligungsaufwand erstellt werden können. Der Wildwuchs kommunaler Vorschriften in diesem Bereich widerspricht eigentlich der verfassungsmässigen Kompetenzordnung, die das Fernmeldewesen zur ausschliesslichen Bundessache erklärt. Was für Elektrizitätsleitungen, Eisenbahnlinien oder Rohrleitungsanlagen gilt, sollte eigentlich auch für Fernmeldeanlagen aller Art selbstverständlich sein, d.h. sie sollten nur in beschränktem Umfang kommunalem und kantonalem Recht unterstehen. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurden dazu pfannenfertige und praktikable Vorschläge eingereicht, die sich an einschlägigem Bundesrecht orientieren. Diese blieben unbeachtet. Leider hat sich das UVEK einmal mehr lediglich darauf konzentriert, unreflektiert EU-Pseudo-Liberalisierungen zu übernehmen und dann im gleichen Zug auch wieder neue Konsumentenschutzbestimmungen einzuführen, welche die Kunden vor den nachteiligen Folgen des allgegenwärtigen Liberalisierungswahns schützen sollen. Der Entwurf konzentriert sich auf rein wirtschaftliche Fragestellungen, während die in diesem Bereich für die Qualität der Übermittlung entscheidende Technik für die Regulatoren völlig in den Hintergrund zu treten scheint. Da sollen's dann wohl einige untaugliche und bürokratische EU-Normen richten, die zum Teil unter den gängigen Schweizer Standards liegen. Der Horizont der zuständigen Leute im UVEK scheint spätestens am Ende des Kabels oder der Glasfaser aufzuhören, andere Technologien scheinen für sie gar nicht mehr zu existieren. Mit der Abschaffung des bewährten Systems der Konzessionierung von Funkdiensten durch diverse Spielarten eines mehr oder weniger freien Zugangs leistet man der Qualität der natürlichen und knappen Ressource des hochfrequenten Spektrums einen Bärendienst, obwohl eigentlich bekannt sein sollte, dass diese Modelle zum Teil im Ausland zu einem gewaltigen Chaos in gewissen Frequenzbereichen geführt haben. Im gleichen Zug wird ein eigentlich eher unnötiges, landsweites NIS-Monitoring vorgeschlagen, das einiges an Geld kosten wird und vornehmlich der Beruhigung einiger Angstbürger dienen soll, die unter "ideellen Immissionen" leiden. Gleichzeitig bleibt völlig unbeachtet, dass weite Teile des Frequenzspektrums durch den Störnebel aus billigem Elektronikschrott zunehmend unbrauchbar gemacht werden. Während die flächendeckende Einführung der Glasfaser hier einige Erleichterung bringen könnte, wird aus rein wirtschaftlichen Überlegungen weiter an störenden und unzuverlässigen Technologien wie VSDL2 oder Gfast gebastelt, um breitbandiges Internet über antike Kupferkabel in die Haushalte zu bringen, dies alles zu Lasten des hochfrequenten Spektrums. Der Entwurf zeigt mit aller Deutlichkeit, dass die Wege der Vernunft und diejenigen der Politik leider selten die gleichen sind...
Freitag, 8. September 2017, Markus Schleutermann



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