Die Rechtskommission von SwissICT hat eine Stellungnahme zum
Vorentwurf des Datenschutzgesetzes (DSG) veröffentlicht. In diesem erklärt
SwissICT, dass die Totalrevision des Gesetzes vor allem die Aufgabe habe, eine Brücke zwischen der Sicherstellung des Persönlichkeitsschutzes und der Schaffung moderner Rahmenbedingungen für einen "innovativen Wirtschaftsstandort Schweiz im Zeitalter der Digitalisierung" zu schlagen. Der Fachverband vertritt einer Medienmitteilung zufolge die Ansicht, dass der Vorentwurf in wesentlichen Punkten über das Ziel hinausschiesst. Die Forderungen des Verbandes lauten im Wesentlichen:
• Das DSG soll sich an den europäischen Vorgaben (EU und Europarat) orientieren, aber nicht darüber hinausgehen.
• Das revidierte DSG soll den Status einer gleichwertigen Datenschutzregelung beibehalten, um auch die bilateralen Beziehungen zu fördern.
• Das Sanktionssystem sollte nicht über die zwingenden europäischen Vorgaben hinausschiessen.
• Eine persönliche Strafbarkeit von Mitarbeitern wird abgelehnt; ebenso ein (neu zu kreierendes) Unternehmensstrafrecht. Letzteres, da SwissICT zufolge Datenschutzverstösse nicht mit organisierter Schwerkriminalität gleichgesetzt werden können.
• Das Verwaltungssanktionsrecht ist ausgewogen zu gestalten, wobei Bussen generell abschreckende Wirkung haben sollen. Unternehmen mit einer angemessenen Compliance sollen von Strafminderung profitieren können. Auch soll nicht der Einzelfall, sondern vielmehr die ungenügende Prävention von Unternehmen strafbar gemacht werden.
• Eine generelle Anlehnung an das Kartellgesetz (KG) ist abzulehnen.
Die detaillierte Stellungnahme kann
hier eingesehen werden.
(af)