Der Bundesrat hat die totalrevidierte Verordnung über die elektronische Signatur (Vzertes) angenommen und damit festgelegt, unter welchen Voraussetzungen sich Anbieter von elektronischen Signaturen anerkennen lassen können und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen. In Kraft treten soll die neue Verordnung am 1. Januar 2017 zeitgleich mit dem neuen Gesetz über die elektronische Signatur (Zertes). Die entsprechenden technischen und administrativen Vorschriften sollen bis dahin vom Bakom überarbeitet werden.
Die neu geregelten Zertifikate sollen als Mittel zur elektronischen Identifikation dienen und erlauben es Unternehmen und Behörden, die Integrität und Herkunft ihrer digitalen Dokumente zu garantieren. Dies soll auch den Banken zugutekommen, die künftig auch digitale Transaktionen wie die Eröffnung eines Bankkontos ohne die physische Anwesenheit des Kunden vornehmen können. Ausserdem können elektronische Daten dank der Zertifikate während der Übertragung durch Verschlüsselung gesichert werden.
(af)