Nachdem
Uber im März 2015 in Genf verboten wurde, ist der günstige Fahrdienst nun im Kanton wieder erlaubt. Wie verschiedene Medien berichten, hat das Kantonsparlament das Gesetz gutgeheissen. Eine Einschränkung gibt es jedoch: Uber-Fahrer dürfen nicht wie Taxi-Fahrer Busspuren nutzen und sich vom Strassenrand herrufen lassen. Dafür müssen sie aber auch nicht wie Taxi-Fahrer eine Jahresgebühr leisten.
Für Uber- und Taxi-Fahrer gilt allerdings die gleiche Regel, dass sie eine Prüfung ablegen und einen Taxi-Führerschein müssen, bevor sie Fahrgäste chauffieren dürfen. Um sicherzustellen, dass auch Uber-Dienste – oder gegebenenfalls Konkurrenz-Apps – hierzulande besteuert werden, müssen die Firmen zudem einen Sitz in der Schweiz haben, heisst es in den Berichten weiter.
(aks)