Im Dezember 2015 hat der Ständerat dafür plädiert, die Vorratsdatenspeicherung im revidierten Überwachungsgesetzt BÜPF bei sechs Monaten zu belassen (
Swiss IT Magazine berichtete). Nun hat sich auch der Nationalrat mit 97 zu 90 Stimmen bei zwei Enthaltungen dafür ausgesprochen, dass Telefonranddaten in der Schweiz weiterhin sechs Monate aufbewahrt werden. Telefonranddaten geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Sowohl Stände- als auch Nationalrat wollen folglich bei der bereits geltenden Frist bleiben. Ursprünglich war der Plan, die Frist auf zwölf Monate auszuweiten. Damit hätten die Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten länger auf die Daten zugreifen können.
Ebenfalls weiterhin sechs Monate aufbewahrt werden Postranddaten, wie mit 112 zu 75 Stimmen im Nationalrat entschieden wurde, wo es vor allem um die Absender- und Empfängerdaten eingeschriebener Sendungen geht.
Die Kehrtwende wird mit der Angst vor einem Referendum gegen das revidierte Gesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) begründet. Da die Vorratsdatenspeicherung ohnehin schon umstritten sei, könnte eine Verlängerung der Frist die ganze Vorlage gefährden.
(abr)