Vor einigen Tagen war davon die Rede, dass der Ständerat die Vorratsdatenspeicherung im revidierten Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wie gehabt auf sechs Monate beschränken möchte (Swiss IT Magazine
berichtete). Am Montag hat er nun auf Antrag seiner Rechtskommission tatsächlich und oppositionslos beschlossen sowohl beim Postverkehr als auch bei den Telefonranddaten bei sechs statt zwölf Monaten zu bleiben.
Mit diesem Entscheid möchte der Ständerat offensichtlich die Vorlage nicht gefährden und ein drohendes Referendum verhindern. Auch für den Bundesrat und Justizministerin Simonetta Sommaruga soll gemäss einem Bericht der Nachrichtenagentur "SDA" Priorität haben, dass es mit der Vorlage voran gehe. Mit dem Beschluss gegen eine Verlängerung der Aufbewahrungsdauer soll man sich derweil einverstanden gezeigt haben.
Neben dem BÜPF wird in der Schweizer Politik derzeit auch das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) heiss diskutiert. Ende September hat das "Bündnis gegen den Schnüffelstaat" das Referendum
beschlossen. Nun haben am vergangenen Wochenende die Delegierten der SP Schweiz mit 106 zu 62 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschlossen, dieses Referendum ebenfalls zu unterstützen.
(mv)