Im Sommer hatte
Sunrise UPC Cablecom angezeigt, weil der Kabelnetzbetreiber mit seiner TV-Werbung gegen die Preisbekanntgabeverordnung verstossen soll (Swiss IT Magazine
berichtete). Nun soll das Stadthalteramt Bülach die Anzeige aber abgewiesen haben, wie der
"Sonntagsblick" in Erfahrung gebracht hat. Es sei kein Verstoss gegen die Preisbekanntgabeverordnung festgestellt worden, so der Entscheid, der sich offenbar auf ein früheres Urteil des Handelsgerichts Zürich stützt.
Bei der besagten Werbung störte sich Sunrise daran, dass nicht korrekt auf die Grundgebühr für den Kabelanschluss in der Höhe von 29.95 Franken hingewiesen wird.
(mw)