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Cybercrime: Bundesanwaltschaft stösst an Grenzen
Quelle: Bundesanwaltschaft

Cybercrime: Bundesanwaltschaft stösst an Grenzen

Die Schweizer Bundesanwaltschaft kann aufgrund eines unverhältnismässig grossen Aufwands momentan nur einen ganz kleinen Teil aller gemeldeten Phishing-Fälle strafrechtlich aufarbeiten.
11. Mai 2015

     

Bei der Bundesanwaltschaft sind in den letzten paar Jahren zahlreiche Strafanzeigen wegen Phishing eingegangen. Mittlerweile beläuft sich die Zahl auf 240 und nimmt wöchentlich zu, wie Bundesanwalt Michael Lauber (Bild) in der aktuellen "NZZ am Sonntag" in einem Interview zum Thema Internetkriminalität erklärt. Nur in zwei Fällen wurden umfangreiche Ermittlungen eingeleitet, in allen anderen Fällen hat man es bisher bei ersten Schritten und einer sauberen Verwaltung belassen. Aufgrund begrenzter Ressourcen sei momentan nicht mehr möglich, meint Lauber im Interview. Der Aufwand für die strafrechtliche Aufarbeitung von Phishing-Fällen sei unglaublich gross, ja eigentlich unverhältnismässig gross, meint der Bundesanwalt. Gleichzeitig geht aus dem Gespräch hervor, dass im letzten Jahr vier zusätzliche Stellen für die Verfolgung von Phishing-Fällen bewilligt, jedoch noch nicht besetzt wurden. Diese sollen im laufenden Jahr ausgeschrieben werden, nachdem sich die Bundesanwaltschaft mit den Kantonen darüber geeinigt hat, wer in punkto Cybercrime in Zukunft sinnvollerweise was macht. (mv)


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