Im Frühling dieses Jahres hat der Ständerat einer Totalrevision des Gesetzes zur Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr (
BÜPF) zugestimmt, welche die Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung von sechs auf zwölf Monate vorsieht. Die Vorlage ist inzwischen dem Nationalrat weitergereicht worden. Der Internet-Vergleichsdienst
Comparis.ch hat dies zum Anlass für eine Erhebung zum Thema Vorratsdatenspeicherung genommen, im Zuge derer Ende September 1117 Schweizerinnen und Schweizer ab dem Alter von 18 Jahren befragt wurden.
Die Umfrage zeigt, dass rund die Hälfte aller Befragten grundsätzlich gegen die Vorratsdatenspeicherung ist. Knapp ein Drittel findet es derweil in Ordnung, dass die Telecomanbieter Daten zum E-Mail-Verkehr sowie zur Internet- und Telefonnutzung sammeln und der Justiz im Rahmen von Strafverfolgungen per Richterbeschluss aushändigen. Dabei liess sich der Studie zudem entnehmen, dass sich die Befragten über 50 Jahre häufig misstrauischer äusserten als jüngere Teilnehmer.
Die Verlängerung der Speicherfrist von sechs auf zwölf Monate wurde derweil von 44 Prozent der Befragten begrüsst. 29 Prozent lehnten die Vorlage ab, während 27 Prozent keine Meinung dazu hatten. Hier zeigt sich wiederum der Altersunterschied. Während lediglich 21 Prozent der über 50-Jährigen zu Protokoll gaben, dass es ihnen egal sei, ob die Frist verlängert wird, waren es bei den zwischen 18- und 29-Jährigen 39 Prozent. Ralf Beyeler, Telecom-Experte bei
Comparis.ch, hat eine Erklärung für dieses Phänomen: "Jüngere Nutzer sind es offenbar eher gewohnt, persönliche Daten im Internet zu hinterlassen, die von Firmen wie Facebook oder Google gespeichert werden." Auch kann den Studienverfassern zufolge ein Unterschied zwischen den Geschlechtern ausgemacht werden. So sollen sich mehr Frauen gleichgültig zeigen als Männer, welche öfters zu einem Nein tendieren.
"Die Politik sollte die Bedenken angesichts der verbreiteten Skepsis nicht vernachlässigen. Denn immerhin haben Gegner der Vorratsdatenspeicherung bereits ein Referendum angedroht, sollte der Nationalrat dem Ständerat folgen und die Revision des Büpf annehmen", kommentiert Beyeler die Resultate der Erhebung.
(af)