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Uvek will Preise für Nutzung des Telekom-Netzes anpassen

Die Revision der aktuellen Fernmeldedienstverordnung ist nun in Anhörung. Bis am 21. Juni können Stellungnahmen eingereicht werden. Die Revision sieht vor, dass Swisscom die Berechnung der Preise, das es von der Konkurrenz für die Netznutzung verlangt, den neuen Technologien anpassen muss.
17. April 2013

     

Wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mitteilt, muss Swisscom die Berechnung der Preise, die es von den Konkurrenten für die Nutzung seiner Netze verlangt, anpassen. Zu diesem Schluss kommt das Uvek aufgrund der technischen Entwicklung. Die aktuellen Regelungen seien dann teilweise ungenügend, wenn die regulierten Netze nicht auf den gleichen Technologien basieren, welche bei einem Neubau eingesetzt würden. Eine besondere Herausforderung dabei sei, dass der Kostenberechnung von entbündelten Kupferanschlüssen – also der letzten Meile – moderne Technologien zugrunde gelegt werden müssen, weil da Glasfasern eingesetzt werden. Deshalb definiert der Bundesrat nun Regeln für den Fall, dass ein Glasfasernetz als Berechnungsgrundlage für die regulierten Entbündelungspreise dient. Allerdings ist man sich auch bewusst, dass ein Infrastrukturwettbewerb nicht bei allen Netzteilen Sinn macht. So würde etwa die Vervielfachung von Kabelkanälen für die Telekommunikation unnötige Kosten und Unannehmlichkeiten verursachen. Künftig soll deshalb der Preis für deren Mitbenutzung nicht mehr nach den reinen Wiederbeschaffungskosten errechnet werden. Vorgeschlagen wird, dass neu die tatsächlichen Aufwendungen für den langfristigen Substanzerhalt und den bedarfsgerechten Ausbau entscheidend sein sollen. Eine entsprechende Revision der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV) sei nun in Anhörung, Stellungnahmen können bis am 21. Juni 2013 eingereicht werden.


Weitere Aspekte, die die FDV-Revision beachten wird, sind die Vermeidung von Preisdiskriminierung, eine Preisuntergrenze für entbündelte Anschlussleitungen und eine zeitlich gestaffelte Umsetzung der Anpassungen. Durch die Vermeidung der Preisdiskriminierung sollen die Konkurrenten von Swisscom bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) vorteilhaftere Preise erwirken können, wenn bei der herkömmlicher Preisberechnung im Verhältnis zu den Endkundenpreisen diskriminierende Vorleistungspreise resultieren würden. Die Preisuntergrenze soll derweil sicherstellen, dass der Preis für den entbündelten Zugang zu den Anschlussleitungen des Swisscom-Netzes in jedem Fall zumindest die kurzfristig anfallenden Kosten für deren Bereitstellung deckt. Und die neuen Preisberechnungsregeln für die Netzzusammenschaltung sollen sich über drei Jahre auf die Preise auswirken. So will man Swisscom die Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen erleichtern.

Sunrise fordert schnelle Anpassung

Bei Sunrise ist man mit den geplanten Änderungen zufrieden. "Die vorgeschlagene Anpassung der Fernmeldedienstverordnung (FDV) kommt zwar spät, würde aber dennoch zur nötigen Belebung des Wettbewerbs führen. Damit wäre sie auch ein Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Schweiz. Der dynamische Telekom-Markt ruft nach eine raschen Umsetzung des Vorhabens", lässt der Telco in einer Mitteilung verlauten. Er lehnt allerdings eine zeitlich gestaffelte Umsetzung der Anpassungen über drei Jahre ab. Vielmehr fordert Sunrise eine rasche Anpassung. Denn seit Jahren würden Telekom-Anbieter überhöhte Zugangsgebühren für die Nutzung des ehemaligen historischen PTT-Netzes bezahlen. Die Schwäche der aktuellen Preisberechnungsmethode (Long Run Incremental Cost) liege darin, dass sie eine vollständige Neubewertung der Infrastruktur zu aktuellen Baukosten zulasse. So könne Swisscom das längst abgeschriebene Kupfernetz viel teurer als zu den effektiven Kosten verrechnen.
(abr)


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