Die Verleger werfen Google vor, sich an ihren Seiten zu profilieren, indem der Internetgigant ihre Artikel verlinkt. Nun fordern die Verlage ein sogenanntes Leistungsschutzrecht, ähnlich wie in Deutschland. Dieses verlangt, dass für die Anzeige der Snippets (Vorschau der Artikel) in Suchergebnissen eine Vergütung an die Verlage zu zahlen sei. Google-Schweiz-Chef Patrick Warnking (Bild) äusserte sich in einem Interview mit der "Sonntagszeitung" nun erstmals über den Sachverhalt. "Jeder Verlag kann selber entscheiden, ob seine Internetseiten bei Google gefunden werden", erklärt Warnking. Die Verlage könnten sich jederzeit von der Indexierung ausschliessen, dafür sei lediglich ein Textcode nötig. Ausserdem lehnt Warnking das geforderte Leistungsschutzgesetz ab, welches sowohl Nutzern wie auch der Volkswirtschaft des Landes schade. Stattdessen schlägt er eine Lösung vor, wie sie Google bereits mit belgischen Verlagen vereinbarte: Google wirbt auf den Plattformen der Presse für seine Dienste, im Gegenzug nutzen die Zeitungen die Möglichkeiten von
Google, um für neue Leser zu werben. Dafür suche Google nun auch in der Schweiz das Gespräch mit den Verlegern.
(mg)