Mit der steigenden Popularität von Smartphones und Tablets wird auch das Geschäftsfeld des mobilen Commerce immer interessanter. Jedoch sollen sich Unternehmen beim M-Commerce auf ein juristisches Minenfeld begeben, heisst es zumindest von Juristenseite.
Ein Beispiel für juristische Fallstricke liegt in der Zukunft mobiler Anwendungen, den so genannten Location Based Services. Dies sind Anwendungen, die einem Nutzer anhand von Standortdaten, die das Mobiltelefon bereitstellt, beispielsweise passgenaue Werbung liefern. Viele Entwickler beachten jedoch nicht, dass die rechtlichen Regelungen auch hier eine Einwilligung des Nutzers verlangen. Darüber hinaus dürfen Nutzerprofile nur unter Pseudonym angelegt werden. Eine Verknüpfung mit den realen Daten des Kunden ist in jedem Fall unzulässig.
Aber auch Händler, die Verträge online abschliessen, haben besondere Regeln zu beachten. So muss deutschen Kunden grundsätzlich ein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Darüber muss der Kunde zu festgelegten Zeitpunkten unter Beachtung bestimmter Formerfordernisse und unter Angabe vieler Einzelheiten informiert werden.
Zwei Anwaltsbüros – je eines in Deutschland und eines in der Schweiz – haben nun einen 30-seitigen Leitfaden veröffentlicht, in dem die Themen M-Commerce und M-Advertising in der Schweiz und in Deutschland behandelt werden. Versprochen werden Antworten und Checklisten rund um die beiden Themen. Weiter klärt der Leitfaden darüber auf, wann im mobilen Handel oder in der mobilen Werbung ein Schweizer Unternehmen deutsches Recht zu beachten hat und umgekehrt. Und ein Kapitel widmet sich den Konsequenzen, wenn die Regeln nicht beachtet werden.
Der Leitfaden kann
hier kostenlos als PDF heruntergeladen werden.
(mw)