Logistep darf deutsche Filesharer von Schweiz aus verfolgen
Quelle: Vogel.de

Logistep darf deutsche Filesharer von Schweiz aus verfolgen

Die Ermittlung von IP-Adressen in Deutschland durch die Schweizer Firma Logistep soll datenschutzrechtlich einwandfrei sein. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden.
19. November 2010

     

Die Firma Logistep, welche im Auftrag von Kunden aus der Unterhaltungsindustrie Urheberrechtsverletzungen im Internet verfolgt, hat vor Gericht einen Erfolg erzielt. Wie das Schweizer Unternehmen mitteilt, hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden, dass die Ermittlung von IP-Adressen in Deutschland durch Logistep datenschutzrechtlich einwandfrei ist.


Dem Entscheid vorausgegangen ist eine Beschwerde eines Beklagten von Logistep in Deutschland. Dieser hatte ins Feld geführt, dass die von Logistep aus der Schweiz vorgenommene Ermittlung seiner IP-Adresse nach Schweizer Bundesrecht datenschutzwidrig gewesen sei. Infolgedessen bestehe auch in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot, das ihn schütze. Das deutsche Gericht hat nun anders entschieden. Die Arbeit von Logistep soll nach deutschem Datenschutzrecht zulässig sein.


Nikolai Klute, der deutsche Rechtsanwalt von Logistep, erklärt: "Für das Hamburger Oberlandesgericht bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Beweisverwertungsverbot vorliegen könnte, nur weil zwischenzeitlich ein Schweizerisches Bundesgericht die Tätigkeit nach dortigem Recht als datenschutzwidrig beurteilt hat. Für die rechtliche Bewertung, ob ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der ermittelten IP-Adressen vorliegt, gilt allein inländisches Recht. Der Entscheid der Schweizer Richter spielt dabei überhaupt keine Rolle – einmal abgesehen davon, dass er auch falsch ist." Mit dem Entscheid werde ein Schlupfloch für Filesharer (in Deutschland, Anmerkung d.R.) geschlossen, erklärt Logistep zudem in einer Mitteilung.


Logistep selbst betreibt inzwischen eine Tochtergesellschaft in Deutschland, welche die Datenermittlung bei unserem nördlichen Nachbarn vornimmt.



(mw)


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