Heute Donnerstag findet vor dem Bundesverwaltungsgericht in Bern die Anhörung zum Thema Datenschutz und Streetview statt. Dazu ist es gekommen, weil der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür im November 2009 Klage eingereicht hatte (
Swiss IT Magazine berichtete).
In seiner
Klage fordert Thür folgendes:
1. Google soll sicherstellen, dass die Veröffentlichung der Bilder in Streetview nur erfolgt, wenn Gesichter und Autokennzeichen vollständig unkenntlich gemacht worden sind.
2. Google soll sicherstellen, dass die Anonymität von Personen im Bereich von sensiblen Einrichtungen gewährleistet ist. Konkret erwähnt sind Frauenhäuser, Altersheime, Gefängnisse, Schulen, Sozialbehörden, Vormundschaftsbehörden, Gerichte und Spitäler.
3. Google soll sicherstellen, dass der Privatbereich (umfriedete Höfe, Gärten usw.) nicht aufgenommen werden und bereits aufgenommene Bilder aus dem Privatbereich der betroffenen Personen aus Streetview entfernt werden.
4. Google soll sicherstellen, dass gemachte Aufnahmen von Privatstrassen aus Streetview entfernt werden, sofern keine Einwilligung für die Aufnahmen vorliegt.
5. Google soll mindestens eine Woche im Voraus informieren, in welchen Städten und Dörfern Aufnahmen getätigt werden.
6. Google soll eine Woche vor Aufschaltung aus Netz informieren, welche Dörfer und Städet aufgeschaltet werden.
Googles Stellungnahme
Nun hat Google eine umfassende Stellungnahme zu der Thematik veröffentlicht. Einleitend erklärt Peter Fleischer, Global Privacy Counsel von
Google: "Wir sind überzeugt, dass Streetview in Einklang mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz steht. Diese Funktion bringt sowohl Nutzern als auch Unternehmen enorme Vorteile. Seit dem Launch hat sich das Produkt bei der Schweizer Bevölkerung als sehr beliebt erwiesen und wir möchten, dass die Nutzer weiterhin vom Dienst profitieren können."
Anschliessend erläutert Google in einem
Zehn-Punkte-Programm unter anderem folgendes:
• Personen in Streetview seien "durch das breite Publikum selbst in den wenigen Fällen von unzureichend verwischten Gesichtern im Normallfall nicht zu identifizieren".
• Die Bevölkerung sei an breiter Front über die Kamerafahrten informiert worden und die "Fahrzeuge, die für Street View Fotoaufnahmen tätigen, sind für Personen unübersehbar".
• die Zoom-Funktion verbessere die Bildauflösung nicht, so dass die "Auflösung der Bilder nicht besser ist als jene des menschlichen Auges, sondern im Gegenteil viel schlechter".
(tsi)