Der Schweizer Telekommunikationsanbieter Talkeasy hat den Konkurrenten
Swisscom bei der Wettbewerbskommission (Weko) wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung angezeigt. Laut Talkeasy hat Swisscom Daten, die man aus Carrier-Preselection-Schaltungen (CPS) gewonnen hat, unerlaubterweise zur Rückgewinnung von zu Talkeasy abgewanderten Kunden genutzt.
Swisscom nutze in etlichen Fällen unwahre Aussagen über die Vorgehensweise von
Talkeasy, um die Kunden zu einer Rückkehr zu bewegen. Ausserdem soll Swisscom Talkeasy-Kunden sogar Kündigungsvordrucke schicken und ihnen raten, sich bei Problemen mit einer vorzeitigen Kündigung an die Ombudscom zu wenden, was für Talkeasy teuer werden könne, da man die Verfahrenskosten tragen müsse.
Die Klage bei der Weko ist das neueste Kapitel in einer bereits seit Monaten andauernden Auseinandersetzung der beiden Telekomunternehmen. Anfang 2010 hat
Swisscom Klage gegen
Talkeasy eingereicht, weil sich angeblich mehrere hundert Kunden über die Abwerbemethoden von Talkeasy beschwert hatten. Die Klage wurde im vergangenen April vom Bezirksgericht Zürich zurückgewiesen, worauf Talkeasy gegen Swisscom ein Strafverfahren wegen Missbrauch der Justiz eingeleitet hat (Swiss IT Magazine
berichtete).
(mv)