In einer Mitteilung schreibt die Registierungsstelle für .ch-Internetadresse,
Switch, dass man momentan zahlreiche Anfragen dazu erhalte, unter welchen Umständen man Wikileaks.ch löschen würde. Laut Switch ist dies rechtlich geregelt. So brauche es für die Löschung eines Domain-Namens eine rechtliche Grundlage, zum Beispiel eine richterliche Verfügung. Als Registrierungsstelle sei man nicht für die Inhalte der Webseiten verantwortlich. Ob die Inhalte von Wikileaks.ch strafrechtlich relevant seien, müsse ein Gericht entscheiden.
Weiter betont
Switch, dass man als Registrierungsstelle dafür sorgt, dass die Domain-Namen im Internet auffindbar seien. Der Server, auf dem die Webseite aber gespeichert sei, befinde sich beim Web-Hosting-Anbieter. Wikileaks.ch werde also nicht bei Switch gehostet. Werde eine Internetadresse gelöscht, bleibe die Webseite trotzdem via IP-Adresse erreichbar. Wikileaks werde gespiegelt und bleibe auf verschiedenen Web-Servern weltweit erreichbar, selbst wenn eine gehostete Seite vom Netz genommen würde.
(abr)