Andreas Wegelin, Direktor Dept. Kundendienste und Lizenzierung, SUISA

«Der Käufer von Musik erwirbt kein Urheberrecht.»

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2005/04

     

Weshalb wollen Sie eine Leerträgervergütung einführen?

Diese gibt es schon lange. Das schweizerische Urheberrechtsgesetz schreibt seit 1993 eine Vergütung auf leeren Ton- und Tonbildträgern wie Musik- und Videokassetten vor. Seit 2003 sind auch Tarife für CD- und DVD-Rohlinge in Kraft. Heute gibt es weitere Leerträger in Audio- oder audiovisuellen Geräten wie zum Beispiel dem iPod und den digitalen DVD-Recordern. Dafür gibt es noch keinen Tarif, und diese Lücke wollen wir schliessen.




Wenn ein User Musik legal kauft, bezahlt er ja bereits Urheberrechtsgebühren. Geht man bei der SUISA davon aus, dass alle Nutzer digitaler Musik kriminell sind?

Nein. Der Käufer von Musik erwirbt kein Urheberrecht an den Musikwerken, er erwirbt nur das Recht, sich die Musikwerke anzuhören. Das Gesetz sieht vor, dass jeder in seiner Privatsphäre urheberrechtlich geschützte Werke beliebig nutzen, also auch kopieren, kann. Als Ausgleich schreibt das Gesetz aber wie erwähnt die Leerträgervergütung vor.



Fördern Sie mit Ihrem Vorgehen nicht illegale Musik-Downloads? Nach dem Motto: Schliesslich bezahle ich bereits Gebühren!

Nein. Wie bereits gesagt, ist die Leerträgervergütung für das Abspeichern der Musikdatei gedacht, nicht für deren Erwerb. Wer von illegaler Quelle herunterlädt, schadet zwar den Komponisten, Interpreten und Produzenten, sein Tun ist aber nicht verboten.



Auf PC-Festplatten werden keine Gebühren erhoben, obwohl auch dort häufig Musik gespeichert sein dürfte. Warum?

Das Aufnahmeverhalten auf PC-Festplatten muss noch genauer untersucht werden. Es ist aber offensichtlich, dass die erwähnten Speichergeräte zum Speichern der geschützten Inhalte eingesetzt werden.



Auf Kritik stossen Sie auch mit der Höhe der Gebühren. In einigen Jahren würden für eine 10-GB-Speicherkarte über 1000 Franken fällig. Oder werden diese Preise laufend nach unten korrigiert?

Das Urheberrechtsgesetz kennt Richtlinien für die Höhe der Vergütung. Bei den Leerträgervergütungen ist von den Kosten des Kopierens auszugehen. Wenn die Leerträger immer günstiger werden, werden auch die Leerträgervergütungen günstiger.



Viele User sehen die SUISA als Gebühreneintreiber für die Musikindustrie. Was passiert mit dem Geld, das eingenommen wurde?

Die SUISA ist die Genossenschaft der Komponisten, Textautoren und Verleger, umfasst also mehr als die Musikindustrie im engeren Sinn. Welche Urheber, Interpreten, Verleger und Produzenten wie viel bekommen, hängt davon ab, wie oft ihre Werke und Produkte kopiert werden. Das private Kopierverhalten wurde und wird regelmässig mit Umfragen erhoben.

(mw)


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