Recht im Internet: Konsumentenschutz - Die Schweiz holt auf

EU-Bürger, die über das Internet einkaufen, sind in einer komfortablen Situation. In der Schweiz können sich Online-Shopper vielfach schon glücklich schätzen, wenn sie auf den Webseiten der Anbieter überhaupt eine Postadresse finden. Doch es kommt Bewegung in die Verbraucherschutzwüste Schweiz.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2001/21

     

EU-Bürger, die über das Internet einkaufen, sind in einer komfortablen Situation. Die Online-Anbieter sind nämlich von Gesetzes wegen verpflichtet, den Konsumenten umfassend über Identität, Produkt, Preis, Lieferfristen und Widerrufsrecht zu informieren. Hat der Konsument einmal das Gefühl, beim Vertragsabschluss doch etwas übereilig gehandelt zu haben, so steht ihm das Recht zu, den Vertrag innerhalb einer Woche rückgängig zu machen oder die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken.



In der Schweiz können sich Online-Shopper vielfach schon glücklich schätzen, wenn sie auf den Webseiten der Anbieter überhaupt eine Postadresse finden. Zwingendes Widerrufsrecht, vollumfängliche Information und Transparenz seitens des Anbieters dagegen: Fehlanzeige.




Doch es kommt Bewegung in die Verbraucherschutzwüste Schweiz. Anfang Jahr wurde der Entwurf für ein Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr in die Vernehmlassung geschickt. Diese Teilrevision des Obligationenrechts wird die Position des Konsumenten beim Online-Shopping erheblich verbessern. Ähnlich wie die europäische Lösung, basiert der Schweizer Entwurf auf zwei Grundpfeilern: Informationspflicht und Widerrufsrecht.


Dienst am Kunden

Der Online-Anbieter wird den Konsumenten künftig über Namen, Adresse, Preis, zusätzliche Gebühren und Kosten, Lieferfristen und Widerrufsrecht umfassend informieren müssen. Tut er dies nicht, so hat der Konsument die Möglichkeit, den Kauf solange rückgängig zu machen, bis der Anbieter seiner Informationspflicht nachkommt. Der Konsument soll künftig genau wissen, wer ihm was verkauft.



Im weiteren hat der Konsument das Recht, den Vertrag innerhalb von sieben Tagen rückgängig zu machen. Und das ohne Angabe von Gründen. Der Konsument trägt lediglich die Rücksendekosten und muss, falls er die Ware schon gebraucht hat, eine angemessene Entschädigung dafür zahlen. Wurde die Ware z.B. mit Kreditkarte bezahlt, kann der Kunde seinen Widerruf auch direkt gegenüber dem Kreditkartenunternehmen geltend machen. Bereits abgebuchte Beträge müssen zurückbezahlt werden.




Wie überall gibt es aber auch beim Widerrufsrecht Ausnahmen. Die vorgesehene Neuregelung gilt z.B. nicht für Verträge mit einem Gesamtbetrag unter 100 Franken, für Einzelanfertigungen und für verderbliche Waren. Bei vom Kunden bereits ausgepackten Musik- und Videoaufzeichnungen und bei Software gibt es aus Kopierschutzgründen ebenfalls kein Widerrufsrecht.




Zwei Jahre Garantiepflicht

Die letzte und nicht minder wichtige Änderung wird das über 100 Jahre alte Kaufrecht kräftig modernisieren. Künftig muss nämlich der Verkäufer dem Konsumenten zwingend zwei Jahre Garantie gewähren. Die Gewährleistung kann somit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr ausgeschlossen werden. Der Verkäufer steht neu auch für die vom Hersteller gemachten Zusicherungen bezüglich Qualität, Echtheit usw. ein. Mängel am Produkt müssen in Zukunft nicht mehr sofort nach Entdeckung angezeigt werden, sondern lediglich innerhalb einer angemessenen Frist.





Neu: Recht auf Nachbesserung

Ein Anspruch auf Nachbesserung war bis jetzt im Kaufrecht nicht vorgesehen. Neu wird dem Konsumenten auch diese Möglichkeit zur Verfügung stehen. Wird die Nachbesserung vom Verkäufer nicht vorgenommen oder schlecht ausgeführt, so kann der Konsument immer noch einen Preisabzug geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten.



Es bleibt zu hoffen, dass diese Revision zügig vorangeht und die Neuerungen so bald als möglich Gesetz werden. Laut Auskunft des Bundesamtes für Justiz ist aber mit dem Inkrafttreten nicht vor Mitte 2003 zu rechnen. Wenn nur bis dahin den Konsumentinnen und Konsumenten die Lust am Online-Shopping nicht vergeht!



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