Stellensuche: Neue Chance in der EU
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2003/14
Der Arbeitsmarkt in der Schweiz und vor allem auch im IT-Umfeld ist ausgetrocknet. Seit rund einem Jahr bietet sich für Schweizer Bürger jedoch eine Alternative. Sie können auch in der Europäischen Union eine neue Stelle suchen.
Seit dem 1. Juni 2002 erhalten Schweizer Bürger in den 15 Ländern der EU im Prinzip die gleichen Rechte auf Einreise, Aufenthalt und Ausübungen einer Erwerbstätigkeit wie EU-Staatsangehörige.
Beim Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) spürt man prompt ein erstarktes Interesse am Arbeitsmarkt Europa. "Die Anfragen an unsere Auswanderungsberatung haben seit Inkrafttreten der Bilateralen sprunghaft zugenommen", sagt Roland Flükiger, Sektionschef Auswanderung und Stagiaires im BFA. "Der Fokus hat sich weg von den USA und hin auf Europa gerichtet."
Rund 600'000 Schweizer haben ihren Wohnsitz im Ausland, davon der grösste Teil in der EU. Europäische Lieblingsdestination der Schweizer Emigranten ist Frankreich (rund 159'000 Schweizer), gefolgt von Deutschland (69'000), Italien (44'000), Grossbritannien (26'000) und Spanien (21'000).
Die Gründe für die Arbeitssuche im nahen Ausland sind vielschichtig. Die einen suchen in Europa Arbeit, weil sie in der Schweiz nichts Passendes finden. Die andern ziehen aus der engeren Heimat aus, weil sie weltoffen sein und eine neue, fremde Kultur und Mentalität kennen lernen wollen. Die häufigste Motivation für eine Emigration ist mit Sicherheit die berufliche und sprachliche Weiterbildung. Denn ein Bewerber, der in seinem Lebenslauf den einen oder anderen Auslandaufenthalt aufweisen kann, hat nach seiner Rückkehr in die Schweiz bessere Karrierechancen.
Trotzdem: Man darf nicht vergessen, dass in den meisten Staaten der EU die Arbeitslosigkeit wesentlich grösser ist als in der Schweiz. Das macht die Jobsuche nicht einfacher. Zudem sind in den meisten Ländern die Löhne um einiges tiefer als bei uns. Um Enttäuschungen zu vermeiden, lohnt es sich darum, einen Blick auf eine weltweite Gehaltsvergleichsdatenbank zu werfen.
Experten empfehlen sowieso, sich die passende Arbeitsstelle von zu Hause aus zu suchen. Ohne Arbeitsvertrag darf man sich zwecks Arbeitssuche nämlich nur bis zu sechs Monate im Land seiner Wahl niederlassen. In diesem Zeitraum gibt es bei Bedarf Unterstützung durch das lokale Arbeitsamt bei der Jobsuche. Einschränkungen hierzu gelten derzeit noch in Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Spanien und Liechtenstein. Spätestens ab dem 1. Juni 2004 haben Schweizer auch in diesen Ländern freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Bei der Suche nach dem geeigneten Job helfen die internationale Presse und zahlreiche Stellenvermittlungsfirmen, die sich auf den internationalen Arbeitsmarkt spezialisiert haben, wie beispielsweise Stepstone.com (mit spezieller Abteilung für IT-Jobs), Jobpilot.ch oder Monster.ch. Spezialisiert auf die internationale IT-Jobvermittlung hat sich vor allem Europartner.ch
Grundsätzlich, empfiehlt Flükiger, solle man seine Zieldestination nicht danach auswählen, wo es die meisten freien Jobs gibt, sondern sich seine Wunschdestination nach persönlichen Präferenzen erarbeiten. Sonst finde man vielleicht den richtigen Job, sei aber am falschen Ort. Unbedingt sollte man private und berufliche Kontakte sowie Beziehungen des momentanen Arbeitgebers oder früherer Arbeitgeber zu ausländischen Firmen nutzen.
"Man sollte sich fragen: Was erwarte ich beruflich, sprachlich, kulturell und auch klimatisch?", rät Roland Flükiger. "Schwierig ist die Arbeitssuche momentan überall. Leider ist das Angebot an IT-Stellen auch in der EU nicht mehr so breit wie noch vor ein paar Jahren. Aber wer wirklich qualifiziert ist, hat gute Chancen."
Versichert ist man grundsätzlich dort, wo man arbeitet. Das gilt für die Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen-, und Altersversicherung. Für Personen, die für eine Schweizer Firma vorübergehen in der EU arbeiten, gelten besondere Regelungen. Altersrentenansprüche hat man, sobald man wenigstens ein Jahr lang Beiträge bezahlt habt.
Renten werden "exportiert", das heisst, man erhält die Rente auch, wenn man nach längerem Auslandaufenthalt wieder in die Schweiz zurückkehrt. Umgekehrt schickt die Schweizer AHV die Rente an den EU-Wohnsitz. In der Schweiz einbezahlte Pensionskassengelder kann man sich auszahlen oder auf ein Freizügigkeitskonto gutschreiben lassen. Diese Gelder können dann weiterhin auch zum Erwerb von Wohneigentum im Ausland verwendet werden.
Für detailliertere Auskünfte und diverse Infos zum Arbeiten in der EU empfiehlt Flükiger den Ratgeber "Ab ins Ausland", erschienen im Beobachter-Verlag.
Kostenlose Informationen über Einreisebestimmungen, Lebensverhältnisse und Arbeitsmarktlage in über 100 Ländern gibt es beim Bund: Bundesamt für Ausländerfragen (BFA), Sektion Auswanderung und Stagiaires, Telefon 031 322 42 02
Alles über soziale Sicherheit für Arbeitnehmende in der EU: Beratungsangebot des Bundesamtes für Sozialversicherung.
Tausende von Jobs in der EU gibt's im Netz der europäischen Arbeitsverwaltungen Eures-Datenbank