Kündigung erhalten - wie geht's weiter?

Gerade in der IT-Branche sind Entlassung leider immer häufiger. Was man wissen muss, wenn der blaue Brief kommt.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2003/05

     

Die Zahl der Arbeitslosen ist in den letzten Monaten auf 3,8 Prozent gestiegen. Ende Januar waren rund 140'000 Menschen ohne Job - Tendenz steigend. Jeden Tag gehen weitere Schreckensnachrichten von Entlassungen durch die Medien. Stellen ,die bisher als sicher galten, werden von einem Tag auf den andern gestrichen. Oft kommen Kündigungen ganz unerwartet. Die Sorge um den Arbeitsplatz kennt jeder - denn viel zu viele Unternehmen mussten sich in den vergangenen Jahren verkleinern oder ganz aufgeben. Und der Konkurs traf Firmen, von denen es keiner erwartet hätte - gerade in der IT-Branche. Auch wenn Sie glauben, Ihr Job sei sicher: Die Kündigung kann jeden treffen. Aber was tun nach dem ersten Schock? Welche Rechte hat man gegenüber Arbeitgebern und Behörden? Und welche Zukunftsstrategien helfen weiter? InfoWeek hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.


Der erste Schock

Wenn man die Kündigung erhält, hilft nur tief durchatmen und erst einmal nichts tun. Viele Angestellte fallen in ein gewaltiges Tief. Nicht wenige Menschen definieren sich selbst anhand ihrer Tätigkeit, ganz nach dem Motto "Ich arbeite, also bin ich". Fällt diese Lebensaufgabe weg, macht sich oftmals ein regelrechter Identitätsverlust bemerkbar. Kündigungen verletzen das Selbstwertgefühl der betroffenen Personen immens. Rachegedanken sind verständlich aber wenig produktiv. Im Wechselbad der Gefühle lässt man sich im ersten Moment schnell zu etwas hinreissen, was man später bereut.



Zuerst sollte man die Kündigungsfrist anhand des Arbeitsvertrags prüfen. Fehlt ein solcher, gelten die Fristen aus dem Obligationenrecht. Die Kündigung muss termingerecht eintreffen, das heisst spätestens am Monatsletzten vor Beginn der Kündigungsfrist. Ansonsten verlängert sich das Arbeitsverhältnis um einen Monat. Es besteht ferner ein besonderer Kündigungsschutz, der für die Zeit des Militärdienstes, des Zivilschutz, bei Krankheit oder Unfall sowie bei Schwangerschaft gilt. Gegen eine ungesetzliche Kündigung muss man beim Arbeitgeber innerhalb 30 Tagen schriftlich Einspruch erheben. Achtung: Wer sich gegen eine missbräuchliche Kündigung nicht wehrt, riskiert auf dem Arbeitsamt unbezahlte Einstelltage.




Die meisten Arbeitgeber haben gerade bei betriebsbedingten Kündigungen Interesse daran, sich gütlich und sozial verträglich von ihren Mitarbeitern zu trennen. Schliesslich möchte man eine demotivierende Wirkung auf die bleibenden Mitarbeiter vermeiden und einen Image-Schaden in der Öffentlichkeit möglichst gering halten. Häufig bieten Unternehmen den betroffenen Mitarbeitern auch Unterstützung durch Outplacement-Programme an (siehe InfoWeek 39/2002).



Zudem gilt es sich möglichst schnell bei der Gemeinde und bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) zu melden. Die Regionale Arbeitsvermittlung beantwortet Fragen zu Arbeitslosenversicherungsgesetz, zur optimalen Stellensuche und vermittelt wichtige Adressen für unentgeltliche Rechtauskunft und psychologische Hilfe. "Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe", erklärt Curt Edelmann, Personalberater beim RAV Thalwil. "Wichtig ist, dass der Entlassene während der Kündigungsfrist intensiv eine neue Stelle sucht und seine Bemühungen auch dokumentiert. So hilft er Schadenminderung zu betreiben".




Gesucht: Neuer Job

Grundsätzlich ist eine qualifizierte Beratung während dieser schwierigen Phase eine wichtige Hilfe. Falls ein Outplacement-Programm der Firma angeboten wird, ist es ratsam, diese zu nutzen.



Nach einer Kündigung sollte man unverzüglich mit der Arbeitssuche beginnen. Konkret heisst das, man muss seinen schriftlichen Lebenslauf auf den neuesten Stand bringen und ein Dossier mit allen Diplomen und Arbeitszeugnissen zusammenstellen. Gegebenenfalls kann man vom Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlangen. Die entsprechenden Unterlagen wie Bewerbungsschreiben, Stellenangebote und Absagebriefe sollte man gut aufbewahren, um sie danach dem RAV-Berater vorzulegen. Wer während der Kündigungsfrist keine neue Stelle gesucht hat, erhält während einer gewissen Zeit keine Arbeitslosenentschädigung.




Auf keinen Fall sollte man sich ausschliesslich auf die Hilfe des Arbeitsamtes verlassen. Neben den Jobangeboten im Internet oder den Stellenangeboten in den Zeitungen sollte man unbedingt sein persönliches Netzwerk von Freunden und Bekannten aktivieren. Statistiken würden zeigen, dass zwischen 51 und 60 Prozent aller Jobs über das private Netzwerk vermittelt werden, weiss Edelmann und rät: "Auf keinen Fall sollte sich der Arbeitssuchende auf Personalvermittlungen verlassen. Unternehmen, die jemanden einstellen wollen, sind nicht mehr bereit, eine Vermittlungsgebühr zu entrichten und suchen daher vermehrt bei den RAV nach geeignetem Personal."




Weiterbildung als Chance

Die Zahl der Arbeitslosen ist gerade im IT-Umfeld um ein Vielfaches gestiegen. Laut Edelmann gibt es zur Zeit viele sehr gut ausgebildete Fachleute, die sich um einen neuen Job bemühen. Fast chancenlos sei die Vermittlung von Leuten, die auf dem zweiten Bildungsweg in die IT-Branche eingestiegen sind. "SIZ-Kurse oder eine Schnellbleiche als Systemadministrator sind absolut nutzlos im Moment" erzählt Edelmann von seiner täglichen Arbeit.



Er würde allen Arbeitslosen zu einem Standortbestimmungskurs raten. Für Computerprofis gäbe es eine spezielle Potential-Analyse, die die Bedürfnisse, aber auch die Fähigkeiten jedes Einzelnen bestimmen würde.




Weiter bietet das RAV dem Arbeitslosen fachliche Beratung über Kurse zum fachlichen Defizitausgleich. Dabei wird er unterstützt, den richtigen Kurs zu wählen, der berufliches Wissen erweitert und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Es besteht ein breites Kursangebot beispielsweise in den Bereichen Bewerbungsstrategien, Informatik, Sprachen, kaufmännische Weiterbildung, Technik und Gastronomie. Grundsätzlich soll ein Kursbesuch die Vermittlungsfähigkeit verbessern. Die Kosten für die vom RAV bewilligten Kurse werden von der Arbeitslosenversicherung übernommen.




Wegweiser für Neuorientierung

Hilfe bei Arbeitslosigkeit und Neuorientierung bieten die vier CDs der Firma OE GmbH. Sie richten sich an Stellensuchende, Weiterbildungsinteressierte, Studienabgänger sowie an Selbstständigwerdende. Diese wichtigen Phasen der Neuorientierung werden in allen wesentlichen Schritten übersichtlich und praxisorientiert behandelt. Viele nützliche Informationen zu Themen wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, Standortbestimmung, Bewerbungsstrategie, Informationssuche, Beratung und Coaching werden detailliert erläutert. Das Wissen und die Erfahrung von ausgewiesenen Branchenkennern helfen in wichtigen Informations- und Entscheidungsprozessen und zeigen neue Perspektiven auf. Jede der vier CDs beinhaltet ein Fundus an nützlichen Tools, praktischen Checklisten, notwendigen Informationen, wertvollen Expertentips sowie direkt einsetzbaren Instrumenten, mit denen sich diese Menschen beruflich klar positionieren und gegenüber anderen Mitbewerbern differenzieren können. Diese helfen, oft begangene Fehler zu vermeiden, geben bei wichtigen Informations- und Entscheidungsprozessen Rat und Antworten auf praktisch alle Fragen, mit denen Neuorientierungswillige konfrontiert werden.



Info: www.neuorientierung.ch


Preis: Fr. 85.- pro CD

Telefon: 041 766 90 80



Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Was für Schuhe trug der gestiefelte Kater?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER