Privates Basteln mit Rechtsfolgen

Obwohl hinlänglich bekannt sein sollte, dass Bilder, Grafiken, Musikstücke, Texte und Software dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, wird im Internet nach wie vor kopiert, was die Festplatte hält, und verwendet, was für die eigene Homepage gerade passt.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2002/44

     

Viel Zeit und Mühe hat Felix Kleiber in den letzten Wochen in den Aufbau seiner ersten eigenen Homepage investiert. Eine Postkartenseite sollte es werden, von welcher aus jedermann elektronische Grüsse in alle Welt verschicken könnte. Als das Prachtwerk schliesslich ins Netz gestellt wurde, erfreute es sich schon bald eines ansehnlichen Besucherzuspruchs. Kleibers Begeisterung erhielt jedoch einen beträchtlichen Dämpfer, als er wenig später Post von einem Anwalt bekam. Dieser teilte ihm mit, dass eines der von ihm für die Grusskarten verwendeten Motive seinem Mandanten gehöre, und forderte ihn auf, das Motiv unverzüglich von der Homepage zu entfernen. Dem Abmahnungsschreiben des Anwalts lag eine gesalzene Rechnung über 1250 Franken bei.


Dein ist nicht mein

Obwohl hinlänglich bekannt sein sollte, dass Bilder, Grafiken, Musikstücke, Texte und Software dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, wird im Internet nach wie vor kopiert, was die Festplatte hält, und verwendet, was für die eigene Homepage gerade passt. Das kleibersche Beispiel zeigt aber, wie wichtig es ist, sich bei der Gestaltung seiner Webseite Gedanken über die Herkunft der verwendeten Daten zu machen. Auf der sicheren Seite ist eigentlich nur, wer alle Elemente seiner Webseite selbst erstellt. Rechtlich unbedenklich sind auch Grafiken aus Softwareprogrammen wie Frontpage. Vorsicht geboten ist bei Grafik-CD-Roms, wo man sich zuerst mal die Nutzungsbedingungen anschauen sollte. Das Gesetz sieht bei Urheberrechtsverletzungen verschiedene Sanktionen vor. So kann der Urheber auf Unterlassung, Beseitigung oder blosse Feststellung der Verletzung klagen und zusätzlich Schadenersatz oder Genugtuung fordern. Vorsätzliche Verletzungen des Urheberrechts können sogar strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.





Link ist nicht gleich Link

Strafbar macht sich natürlich auch, wer auf seiner Homepage Gewaltdarstellungen und harte Pornographie veröffentlicht oder zu Rassenhass aufwiegelt. In Deutschland gilt das laut einem kürzlichen Urteil des Landgerichts Trier auch für Homepagebetreiber, die ein sogenanntes Gästebuch führen und dessen Inhalt nicht regelmässig übeprüfen. Aber auch bezüglich Links heisst es aufgepasst: Häufig unterschätzt man die rechtlichen Risiken des "Framings", wo fremde Webauftritte so mit der eigenen Homepage verlinkt werden, dass in der Adresszeile des Browserfensters die eigene Adresse erkennbar bleibt, oder des "Inline-Linkings", wo fremde Inhalte direkt in die eigenen Homepage eingebaut werden. In beiden Fällen wird dem unkundigen Besucher der Homepage vorgetäuscht, man sei selbst der Urheber der entsprechenden Angebote. Die Folge: Man verletzt einerseits die Urheberrechte des Erstellers der geframten Seite und kann andererseits haftungsrechtlich belangt werden, wenn auf der verlinkten Seite widerrechtliche Inhalte vorkommen. Ein offener Link auf die Startseite ist deshalb in jedem Fall der rechtlich sauberere Weg.





Auch für die ganz Schlauen

Sinn macht es allenfalls, in einem kurzen "Disclaimer" darauf hinzuweisen, dass man sich die verlinkte Seiten zu einem bestimmten Zeitpunkt angesehen hat und dort nichts Unrechtmässiges entdeckt hat. Gleichfalls sollte man erwähnen, dass die eigene Homepage keine kommerziellen Interessen verfolgt, wenn dem tatsächlich so ist. In den Augen der Justiz gilt eine Homepage nämlich bereits als kommerziell, wenn auf ihr ein Werbebanner plaziert ist. Dies hat die unangenehme Folge, dass auf die Webseite auch das Wettbewerbs- und Markenrecht Anwendung finden - beispielsweise in bezug auf die Wahl des Domainnamens. Und schliesslich ein letzter Tip für die besonders Schlauen: Wer den Inhalt seiner Metatags (Keywords) mit rechtlich angreifbaren Begriffen manipuliert (z.B. Markennamen von bekannten Produkten oder Unternehmen), erhöht die Zugriffszahlen auf die eigene Seite in gleichem Masse wie die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung durch das in seinen Markenrechten verletzte Unternehmen.





Hoffen auf Kulanz

In all diesen Fällen unrechtmässigen Verhaltens wird Herr Kleiber gezwungen sein, die beanstandeten Teile sofort von seiner Homepage zu entfernen. Bezüglich der Anwaltsrechnung bleibt ihm nichts anderes übrig, als auf die Kulanz der Gegenseite zu hoffen. Langer Rede kurzer Sinn: Wer sich eine Homepage bastelt, kommt nicht drum herum, sich ein paar Gedanken um die rechtliche Komponente zu machen. Dann sollte es auch mit den Anwälten klappen.



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