Möglichkeiten zum E-Voting sind in diesem Land auf dem Vormarsch. Dass in diesem Bereich nicht alles so sicher ist, wie die Kantone es sich wünschen, haben Hacker des Zürcher Chaos Computer Clubs (CCC) vor einigen Wochen
demonstriert. Der CCC hat vorgeführt, dass es durch eine Sicherheitslücke über die offizielle
E-Voting-Plattform möglich ist, Wähler auf eine gefälschte Seite umzuleiten, ohne dass die Manipulation offensichtlich wird. Der CCC hat dem Kanton Genf daraufhin geraten, die veralteten Sicherheitsstandards zu überarbeiten.
Als Reaktion hat der Kanton Genf jetzt den CCC abgemahnt, wie der Rechtsanwalt Martin Steiger
schreibt. In der Abmahnung heisst es, der CCC habe auf der gefälschten Webseite rechtswidrig Wappen von verschiedenen Kantonen verwendet. Dem CCC wird weiterhin vorgeworfen, die Volksabstimmungen zu stören und das Vertrauen der Stimmbürger zu untergraben.
Der Kanton Genf bleibt sich mit dieser Reaktion treu. So erinnert Steiger in seinem Artikel auch daran, dass erst vor einigen Jahren ein Journalist demonstriert hatte, dass es möglich war, mit dem Genfer E-Voting-System doppelt abzustimmen. Dafür wurde er vom Bundesstrafgericht wegen Wahlfälschung
verurteilt.
(rpg)