Update: Temu muss in der EU strengere Regeln einhalten
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Update: Temu muss in der EU strengere Regeln einhalten

Der chinesische Onlinehändler Temu fällt neu unter das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) und unterliegt deshalb künftig strengeren Regeln. Laut Konsumentenschutz ist es "durchaus möglich", dass die Änderungen auch für die Schweiz umgesetzt werden.
4. Juni 2024

     

Die EU-Kommission hat den chinesischen Online-Marktplatz Temu als "sehr grosse Online-Plattform" (Very Large Online Platform/VLOP) eingestuft. Somit fällt Temu neu unter den Digital Services Act (DSA) der EU und muss sich strengeren Regeln beugen.

Nach dem neuen EU-Gesetz müssen grosse Onlinedienste mehr Regeln befolgen als kleine. Temu hat durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der Europäischen Union, wie "Channelpartner" berichtet.


Durch die Einstufung als VLOP durch die EU-Kommission muss der chinesische Onlinehändler künftig zum Beispiel mögliche illegale Produkte sorgfältiger überwachen. Das kann beispielsweise über eine Anpassung der Benutzeroberfläche geschehen, durch die Nutzer verdächtige Produkte leichter erkennen und melden können.

Temu hat nun laut Kommission vier Monate Zeit, um die entsprchenden Regeln zu erfüllen und einen Bericht dazu vorzulegen. Dieser wird dann von der EU-Kommission geprüft.

Auch in der Schweiz regt sich Widerstand gegen den chinesischen Online-Billiganbieter. Im April dieses Jahres haben hiesige Onlinehändler gefordert, dass chinesische Online-Plattformen dieselben Regeln wie hiesige Onlinehändler erfüllen müssen. Stein des Anstosses ist, dass chinesische Händler nicht dieselben Regeln erfüllen müssen wie Schweizer Händler, da sie nicht unter die regionalen Gesetze fallen. Ausserdem ist der Versand aus China kostenlos. Temu & Co. sind mehrfach negativ durch die Verwendung von minderwertigen Materialien aufgefallen.

Konsumentenschutz fordert Schweizer Pendant zum Digital Services Act

"Es ist durchaus möglich, dass die Änderungen in der EU von Temu auch für die Schweiz umgesetzt werden – obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind", heisst es seitens Stiftung Konsumentenschutz auf Anfrage. Ähnliches habe man bei der Datenschutzverordnung (DSGVO) beobachtet, welche Betreiber auch für die Schweiz angewandt hätten.
"Für den Konsumentenschutz ist klar, dass die Schweiz ein Pendant zum Digital Services Act braucht", erläutert Lucien Jucker, Jurist und Leiter Datenschutz & Digitalisierung beim Konsumentenschutz. Eine entsprechende Motion (23.3068) der Stiftung Konsumentenschutz fordert eine Übernahme des DSA für die Schweiz. Allerdings hat der Budesrat am 26. April 2023 die Ablehnung der Motion beantragt, unter Verweisung auf die Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen. "Dabei verkennt der Bundesrat in seiner Antwort, dass es nicht nur um Kommunikationsplattformen geht, sondern um alle digitalen Dienste ab einer gewissen Grösse. Temu, Wish, Shein und Co. sind keine Kommunikationsplattformen, werden vom Digital Services Act aber dennoch erfasst", ergänzt Jucker.


Update: Temu liess "Swiss IT Magazine" über einen Sprecher folgendes Statement zukommen: "Temu nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission unsere Plattform im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) als sehr grosse Plattform (VLOP) eingestuft hat. Wir verpflichten uns damit, die Regeln und Vorschriften des DSA einzuhalten, um die Sicherheit, die Transparenz und den Schutz unserer Nutzer in der Europäischen Union zu gewährleisten." (cma)


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