Swisscom hat in Wil SG drei Mobilfunkantennen auf den Mobilfunkstandard 5G mit Hilfe von adaptiven Antennen umgebaut – ohne Baubewilligung, da die Antennen bereits bestanden. Nun hat jedoch das Bundesgericht entschieden, dass aufgrund des Ausbaus auf eine adaptive Antenne dennoch eine Baubewilligung notwendig gewesen wäre. Dies schreibt der «Tages-Anzeiger» (Paywall). Swisscom kann den Entscheid nicht nachvollziehen und beteuert, die adaptiven Antennen stellen keine Änderung der Sendeanlagen dar. Sobald diese nämlich geändert werden, sei eine Baubewilligung notwendig.
Was das Urteil nun für bestehende Antennen genau bedeute, wird durch Swisscom derzeit analysiert. Gemäss «Tages-Anzeiger befürchten Branchen-Insider, dass durch das Urteil die Rechtsgrundlage besteht, auch andere auf adaptive Antennen umgerüstete Sendeanlagen – unabhängig vom Betreiber – eingestellt werden müssen, da sie gemäss Bundesgericht widerrechtlich aufgestellt worden seien. Würde dies eintreffen, so würde der 5G-Ausbau massiv verzögert werden.
Adaptive Antennen sind in der Lage, ihre Strahlung aktiv in jene Richtung zu fokussieren, in der sich die meisten verbundenen Mobilfunktelefone befinden. Dazu wird die Sendeleistung kurzfristig erhöht, muss aber in nachfolgenden Intervallen wieder verringert werden, damit der Grenzwert im Schnitt nicht überschritten wird. Aufgrund der kurzen Leistungsspitzen hat das Bundesgericht jedoch argumentiert, dass eine Baubewilligung notwendig sei, um das rechtliche Gehör der betroffenen Personen sicherzustellen.
(dok)