Die landesweite Grundversorgung im Fernmeldebereich wird auch ab 2024 und für weitere acht Jahre durch
Swisscom sichergestellt. Gemäss der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) gab es keinen anderen Interessenten, warum eine Ausschreibung hinfällig wurde und Swisscom direkt den Zuschlag erhalten hat. Das war bereits 2016, als die Vergabe letztmals und noch für fünf Jahre erfolgte, der Fall.
Die Comcom verweist in ihrer Medienmitteilung ferner auf die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste, die ab 2024 unter anderem eine Anhebung des Internet-Grundtempos auf 80/8 Mbit/s pro Sekunde vorsieht ("Swiss IT Magazine"
berichtete). Dabei soll neu explizit das Subsidiaritätsprinzip gelten. Das heisst, wenn der Markt an einem Ort bereits eine gleichwertige Alternative bereitstellt, gilt die Grundversorgungpflicht an diesem Ort für Swisscom als erfüllt, ohne ein eigenes Grundversorgungsangebot bereitstellen zu müssen.
Weiter erklärt die
Comcom, dass die Umsetzung der Grundversorgung technologieneutral erfolgt. So könne die Grundversorgungskonzessionärin bei Bedarf auch mit mobilen oder satellitengestützten Lösungen Erschliessungen vornehmen.
(mv)