Die Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung im Fernmeldebereich soll ausgebaut und die Preisobergrenze in der Grundversorgung gesenkt werden, fordert Preisüberwacher Stefan Meierhans in seinem Newsletter zum Jahresende. So sei es das Ziel der Grundversorgung, in allen Landesteilen ein Basisangebot von grundlegenden Fernmeldediensten zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen. Dabei wird auf den 1. Januar 2024 der Umfang der Grundversogung geändert, um gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. So wird etwa die garantierte Internet-Übertragungsrate, die in der Grundversorgung vorgesehen ist, in einem ersten Schritt auf 80/8 Mbit/s erhöht. In einem zweiten Schritt soll der Bundesrat dann darlegen, wie er mittelfristig eine Hochbreitbandinfrastruktur von über 80 Mbit/s öffentlich fördern kann.
Daneben sieht die Vorlage zur Modernisierung der Grundversorgung aber keine weiteren Zusatzleistungen vor, zum Missfallen des Preisüberwachers. Denn die Digitalisierung habe dafür gesorgt, dass neue Grundbedürfnisse entstanden seien. Die Grundversorgung verfolge historisch begründet einen auf dem Festnetzangebot basierenden Ansatz. Heute bestehe jedoch ein öffentliches Interesse daran, dass den Nutzern auch ein erschwingliches Mobilfunkangebot zur Verfügung stehe – etwa, um die Erreichbarkeit von Notfalldiensten zu gewährleisten, wenn das Festnetz ausfalle.
Zusätzlich empfiehlt der Preisüberwacher eine Preisobergrenze für Anrufe auf Mobilfunknummern, wie sie für Anrufe ins Festnetz bereits existiert. Eine erschwingliche Grundversorgung im Bereich der Telefonie ist nicht ausreichend gewährleistet, wenn Anrufe in Mobilfunknetze davon ausgeschlossen sind, so der Preisüberwacher.
Des Weiteren fordert er, die Preisobergrenze in der Grundversorgung zu senken. Begründet wird diese Forderung mit den sinkenden Kosten für den Anschluss und mit dem verbesserten Angebot in Bereichen, in denen der Wettbewerb spielt. Daher richtet der Preisüberwacher eine formelle Empfehlung an den Bundesrat zur Festlegung der Preisobergrenzen auf 20 Franken pro Monat für den Telefondienst (statt Fr. 23.45), auf 30 Franken pro Monat für den Internetzugang mit einer Übertragungsrate von 10/1 Mbit/s (statt Fr. 45.-), auf 50 Franken pro Monat für den Internetzugang mit einer Übertragungsrate von 80/8 Mbit/s (statt Fr. 60.-) und auf 5 Rappen pro Minute für Verbindungen (statt 7.5 Rappen). Diese Preise sind für eine moderne Grundversorgung angebracht. Daneben empfiehlt der Preisüberwacher, die Gebühren von 40 Franken, die für Nutzer bei einem Angebotswechsel fällig werden, abzuschaffen. Während der Bundesrat dieser Empfehlung Folge leistet, werden die Preisobergrenzen hingegen nicht auf das vom Preisüberwacher empfohlene Niveau gesenkt.
(abr)