Das Landgericht München hat Anfang 2022 entschieden, dass es unzulässig ist, Inhalte von US-Anbietern ohne Einwilligung der Besucher dynamisch in eine Website zu integrieren ("Swiss IT Magazine"
berichtete). Dies trifft zum Beispiel auf
Google Fonts zu, was auch der Ursprung der Klage war: Bei per Link eingebetteten Google Fonts wird jeweils die IP-Adresse des Nutzers an Google übermittelt, was der DSGVO widerspricht.
Nach dem von Experten als fragwürdig eingestuften Urteil rollte in Deutschland und Österreich eine massive Abmahnwelle gegen Betreiber von Webseiten aller Arten los – für spezialisierte Anwälte sind solche Abmahnungen ein gefundenes Fressen. Jetzt hat sich Google
in einem Blogbeitrag wenig begeistert zur Problematik geäussert.
Googles Fazit vorweg: "Dass Googles Server notwendigerweise IP-Adressen erhalten, um die Fonts zu übermitteln, ist nicht auf Google beschränkt und entspricht der Art, wie das Internet funktioniert." Web-Nutzer wollten Websites, die gut gestaltet seien und einfach zu benutzen seien und die Privatsphäre respektierten. Die Google Fonts Web API sei so konzipiert, dass nur Daten gesammelt, gespeichert und genutzt werden, die für die effiziente Auslieferung der Fonts und statistische Zwecke wirklich erforderlich seien. Google betont zudem, dass Informationen, die durch Google Fonts anfallen, keinesfalls für andere Zwecke oder gar für die Erstellung von Nutzerprofilen für die Werbung genutzt werden.
(ubi)