Die französische Wettbewerbsbehörde hatte
Apple im Jahr 2020 zu einer Strafe von 1,1 Milliarden Franken verdonnert, weil sie den Tech-Giganten der illegalen Preisabsprachen für schuldig befand. Dagegen legte Apple Widerspruch ein und hatte Erfolg. Das zuständige Pariser Berufungsgericht stimmte in den meisten Punkten mit dem Angeklagten überein und reduzierte die ursprüngliche Strafsumme auf 371,6 Millionen Franken, also um über 60 Prozent.
In der Anklage wurde Apple beschuldigt, die Verkaufspreise für verschiedene Produkte wie Macs oder iPads in Absprache mit den Händlern festzulegen. Mit seiner Markmacht habe Apple besonderen Druck auf die Händler ausgeübt, sich auf die vereinbarte Festlegung einzulassen. Dieser Punkt wurde vom zuständigen Gericht nun aber für nichtig erklärt. Die Entscheidung soll sich nämlich auf Praktiken beziehen, die zu weit in der Vergangenheit liegen und so nicht mehr stattfinden, wie einem
Bericht von "CNBC" zu entnehmen ist.
Apple zeigt sich mit dem Entscheid des Pariser Gerichts noch nicht gänzlich zufrieden. Das Unternehmen möchte auch den Rest der Strafe noch abwenden und das Urteil nochmals anfechten.
(rf)