"Das Zahlen wird einfacher", verkündet Six anlässlich der Ablösung der bisherigen Einzahlungsscheine durch die QR-Rechnung, die ab Oktober 2022 obligatorisch ist. Ganz so einfach dürfte der Zahlungsvorgang in manchen Fällen dann aber doch nicht sein, wie das SRF-Konsumentenmagazin "Espresso"
erfahren hat. Eine Hörerin hatte sich gemeldet und gesagt, dass die QR-Rechnung eines Versandhändlers am Postschalter zurückgewiesen wurde, weil sie falsch gestaltet war. Es braucht bei der Zahlung am Schalter nämlich nicht bloss den QR-Code, sondern einen vollständigen Zahlteil mit allen Angaben im Klartext, und der war bei der fraglichen Rechnung offenbar nicht vorhanden. Beim E-Banking via Belegleser oder Scanning-App hingegen wird der Zahlteil nicht benötigt.
Post-Sprecherin Denise Birchler sprach gegenüber "Espresso" von monatlich rund 6000 felherhaften QR-Rechnungen. Neben einem fehlenden Zahlteil wiesen die falsch gestalteten Rechnungen oft einen falschen Betrag aus, die Referenznummer fehle oder die Währung sei nicht korrekt. Wer eine solche QR-Rechnung erhalte, müsse beim Rechnungssteller ein neues, korrektes Dokument anfordern. Umgekehrt heisst dies für die Aussteller der Rechnungen, dass sie von Anfang an für das richtige Rechnungsformat und korrekte Details sorgen sollten – sonst fällt lästiger Mehraufwand an.
(ubi)