Saferphone-Initiative gegen Handystrahlung: Unterschriftensammlung beginnt
Quelle: Pixabay/onkelglocke

Saferphone-Initiative gegen Handystrahlung: Unterschriftensammlung beginnt

Die Saferphone-Initiative möchte die Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung schützen. Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative hat nun begonnen.
13. September 2022

     

Per 13. September beginnt die Unterschriftensammlung für die eidgenössische Initiative "Schutz vor Mobilfunkstrahlung – Fortschritt für Gesundheit und Umwelt (Saferphone-Initiative)" – und man darf sicher sein, dass die Emotionen hoch gehen, geht es bei dem Volksbegehren doch um nichts anderes als um das kontroverse Thema Mobilfunkstrahlung. Die Initianten möchten laut eigenen Angaben "das Vorsorgeprinzip stärken, eine möglichst tiefe Strahlenbelastung erreichen und ein zukunftsfähiges Glasfasernetz fördern". Dazu will man den Schutz vor nichtionisierender Strahlung in der Bundesverfassung verankern – unter anderem dadurch, dass der Internetzugang in Innenräumen nicht über das Handynetz, sondern über das Kabel realisiert wird.


Konkret gefordert unter anderem folgende Punkte in der Bundesverfassung:
• Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume vor technisch erzeugter nichtionisierender Strahlung.
• Sie sorgen für den Einsatz emissionsarmer Techniken in allen Anwendungsbereichen. Anlagen und Geräte halten den Grundsatz der tiefstmöglich erreichbaren Exposition ein. Die Grenzwerte werden entsprechend diesem Grundsatz geregelt.
• Für Funkverbindungen sind kurze Übertragungsstrecken und eine geringe Exposition Dritter massgebend.
• Die Versorgung der Wohn- und Geschäftseinheiten mit Fernmeldediensten erfolgt grundsätzlich über das Kabelnetz.
• Bund und Kantone bevorzugen und fördern den Einsatz von funkfreien Techniken.
Als Übergangsbestimmung im Falle eine Annahme der Initiative wird unter anderem ausserdem verlangt, dass bis zum Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes in Bezug auf Funkstrahlung gilt, dass in Mobilfunknetzen ausschliesslich Trägerfrequenzen genutzt werden dürfen, die innerhalb der bis zum 31. Dezember 2021 konzessionierten Frequenzbänder liegen. Zudem würde die vorsorgliche Emissionsbegrenzung gemäss Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung nicht aufgeweicht werden.


Die Initianten gehen davon aus, dass mit der angestrebten Deckelung der Grenzwerte der Internetzugang übers Handynetz in Innenräumen deutlich weniger attraktiv wird. "Die Mobilfunkindustrie will den ursprünglich nach dem Vorsorgeprinzip festgelegten Grenzwert erhöht haben. Sie glaubt, den weiteren Ausbau des Telekommunikationsnetzes damit kurzfristig kostengünstiger zu realisieren als mit einer nachhaltigen Infrastruktur mit Glasfaser und kurzen Funkverbindungen", heisst es seitens der Initianten. Und weiter: "In den nächsten Jahren wird das zu übertragende Datenvolumen zunehmen. Nun geht es darum, auf Übertragungswege zu setzen, die auch mittel- bis langfristig genügend Kapazität haben. Mit dem heutigen Grenzwert besteht genügend Spielraum für ein leistungsfähiges Netz – vorausgesetzt, man ist bereit, in eine nachhaltigere Gesamtlösung zu investieren. Mit der Grundversorgung über ein schnelles und emissionsarmes Festnetz lässt sich einiges an Datenvolumen übernehmen, was heute mit viel höherem Energieverbrauch per Funk übertragen wird." (mw)


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Kommentare
Diese Initianten vergessen das 5G nicht nur wegen schnellem Internet eingeführt wird! Es kann auch per Funkzelle ein X Faches von Natelteilnehmern verwalten die telefonieren wollen! Dies ist heite nötig! Fas jeder hat ein Natel! tZudem brauchen Aussendienst Techniker oft ein schnelles Internet um Anlagen fernzuwarten - zu überwachen technischer Anlagen - auch PC Fernwartung. Schweiz ein Land im Mittelalter. Ja sicher wennes so weiter geht!
Dienstag, 13. September 2022, Geiger Markus



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