Der Bundesrat hat am 13. April einen Bericht mit dem Titel "Nachhaltiges Mobilfunknetz" verabschiedet. Darin hält er unter anderem fest, dass 5G-Netze bezüglich Leistungsfähigkeit und Strahlenbelastung viele Vorteile aufweisen – es liessen sich damit sowohl die Leistung massiv steigern und gleichzeitig die Strahlenbelastung reduzieren. Letzteres ist dank adaptiven Antennensystemen möglich, deren Einsatz durch jüngst angepasste rechtliche Rahmenbedingungen vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermöglicht werde. Besonders zwei Vorteile sollen daraus resultieren: Zum einen wird es voraussichtlich deutlich weniger Antenne brauchen als bisher angenommen, es ist von 7500 statt 26'500 Antennen die Rede. Weiter könnten so die Kosten für den Ausbau mehr als halbiert werden – von 7,7 auf 3,2 Milliarden Franken.
Damit zusammenhängend ist auch der Glasfaserausbau, der auch für die 5G-Antennen benötigt wird und das 5G-Netz ergänzen soll. Der erste Schritt ist hier der Ausbau der Grundversorgung mit einem zusätzlichen Angebot von 80 Mbit/s, der im Dezember 2021 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Weiter wird der Bundesrat dem Parlament eine Hochbreitbandstrategie zur Förderung der Netzinfrastrukturen in der Schweiz vorlegen, was auf 2023 angesetzt wurde.
Gegen ein Einheitsnetz in der Schweiz spricht sich die Regierung derweil klar aus. Die Strahlenbelastung werde nur unwesentlich reduziert, weiter wäre ein Einheitsnetz wettbewerbsschädigend, so der Bericht, der
hier als PDF heruntergeladen werden kann.
(win)