Mit dem Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und den Erläuterungen zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss NISV beschreibt das Bundesamt für Umwelt (BAFU), wie Kantone und Gemeinden das Bundesrecht rechtskonform vollziehen können.
Trotz dieser klaren Beschreibung wurden rechtliche Unsicherheiten geltend gemacht. Einerseits betreffend der vom BAFU erlassenen Übergangsregelung bei der Anwendung des Korrekturfaktors bei bereits bewilligten adaptiven Antennen und andererseits betreffend die Anwendung des sogenannten Bagatellverfahrens gemäss den BPUK-Empfehlungen vom 19. September 2019.
Die Mobilnetzbetreiberinnen hätten diese Bedenken aufgenommen und die Sachlage in einem Rechtsgutachten erläutern lassen, so der Verband der Telekommunikationsbranche in der Schweiz
Asut. Das Rechtsgutachten wurde von Isabelle Häner, Titularprofessorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich und Partnerin der Zürcher Rechtsanwaltskanzlei Bratschi, erstellt und zeigt: Die Rechtslage ist klar und es darf weder von den Vollzugsempfehlungen des BAFU vom 23. Februar 2021 noch von den bisherigen Verfahrensweisen ohne ausreichende rechtliche Grundlagen abgewichen werden.
Asut begrüsst diese rechtliche Klärung und die Bestätigung der Vollzugsempfehlungen des BAFU. Damit stehe einer raschen Modernisierung der Mobilfunknetze und insbesondere der Nutzung des Korrekturfaktors bei adaptiven Antennen auf bereits bewilligten Mobilfunkanlagen nichts mehr im Wege.
(swe)