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Datenschutzangaben demnächst Pflicht in Apples App Stores
Quelle: SITM

Datenschutzangaben demnächst Pflicht in Apples App Stores

Ab dem 8. Dezember müssen Entwickler Apple über den Umgang mit persönlichen Nutzerdaten informieren – sonst werden ihre neuen Apps nicht in den App Store aufgenommen. Die Kunden sollen so bereits vor dem Kauf oder Download einsehen können, was die Apps mit ihren Daten anstellen.
25. November 2020

     

In Zukunft sollen Apples App-Store-Kunden schon auf der Informationsseite im iOS/iPadOS- oder Mac-App-Store in verständlicher Form sehen können, welche Daten die vorliegende App sammelt und ob diese mit einem Nutzerprofil verknüpft oder fürs Tracking genutzt werden – also noch bevor sie die App kaufen und herunterladen. Entwickler müssen diese Informationen ab dem 8. Dezember 2020 an Apple übermitteln, damit ihre App in den Store aufgenommen wird. Bisherige Apps sind davon unberührt und bleiben weiter verfügbar, wie Apple in einem Memo an die Entwickler mitteilt.


Der jeweilige Entwickler muss dabei für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen geradestehen. Bei der Datensammlung und Verarbeitung nutzerbezogener Daten reicht es zudem nicht, nur den eigenen Code zu berücksichtigen. Auch was eingebetteter Code von Dritten, etwa in Form von Libraries, SDKs und Analysetools, mit den Daten anfängt, muss erwähnt werden. Zu den in Frage stehenden Daten gehören Name und Adresse sowie die Location-Informationen. Die Abfrage noch persönlicherer Angaben wie von Gesundheits-, Fitness- und Finanzanzdaten, sexuelle Orientierung oder politische Einstellung muss ebenfalls offengelegt werden. (ubi)


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