Das höchste Gericht der EU hat eine Entscheidung erlassen, die Websites betrifft, die das Like-Button-Plugin von
Facebook verwenden,
so "Reuters". Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Websites die Zustimmung der Besucher einholen müssen, bevor das Plugin ihre Daten erfasst und an Facebook sendet, unabhängig davon, ob die Nutzer auf die Schaltfläche Like klicken oder nicht. Alternativ müssen die Websites nachweisen, dass es einen berechtigten Grund für die Erhebung von Daten und deren Übermittlung an Facebook gibt.
Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union erging, nachdem eine deutsche Verbrauchergruppe ein Unternehmen namens Fashion ID verklagt hatte. Die Gruppe behauptete, dass der Einzelhändler durch die Verwendung des Like-Buttons gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verstossen habe.
Das Gericht prüfte den Fall von Fashion ID. Die Daten der Besucher der Website wurden ohne ihr Wissen an Facebook weitergeleitet, auch wenn sie nicht auf die Like-Schaltfläche geklickt hatten oder nicht Mitglied im sozialen Netzwerk waren, stellte das Gericht fest. Die Seite teilt zwar die Haftbarkeit mit Facebook für die auf diese Weise erfassten und übertragenen Daten, kann jedoch gemäss dem richterlichen Entscheid nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was Facebook dann mit den Daten macht.
Die Entscheidung könnte bedeuten, dass in Zukunft alle Websites, die Daten über europäische Bürger an Facebook und andere soziale Netzwerke übermitteln - sei es über einen Like-Button oder ein anderes Plugin - zunächst ihre ausdrückliche Zustimmung dazu einholen müssen, um den im vergangenen Jahr eingeführten strengen EU-Datenschutzvorschriften zu entsprechen. Gemäss der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) müssen Personen der Erhebung ihrer Daten ausdrücklich zustimmen.
(swe)