Presseverlage in der EU sollen in Zukunft gegenüber Nachrichtensuchmaschinen wie
Google News deutlich gestärkt werden. Verhandlungsführer aus den EU-Ländern und dem Europäischen Parlament haben sich am Mittwoch in Strassburg vorläufig auf eine EU-Urheberrechtsreform einschliesslich Nebenurheberrecht geeinigt. In Zukunft zahlen die Portale den Verlagen Geld, um Auszüge aus Artikeln in ihren Suchergebnissen anzuzeigen.
Die am Mittwoch erzielte Einigung muss jedoch noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union in den kommenden Wochen bestätigt werden. Da die Debatte so umfangreich ist, kann die Reform hier noch scheitern. Wenn sich beide Seiten einig sind, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Neben der Einführung des Zusatzurheberrechtsgesetzes macht die Vereinbarung in Artikel 13 auch Plattformen wie Youtube verbindlicher. So sollen solche Plattformen in Zukunft alles in ihrer Macht Stehende tun, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Websites zu verhindern. Geschützte Werke müssten daher vor der Landung auf Plattformen lizenziert werden.
(swe)