Der Bundesrat will im Krypto-Bereich auch künftig flexibel und pragmatisch vorheren und hat nun einen 170-seitigen Bericht mit dem Titel "Rechtliche Grundlagen für Distributed Ledger-Technologie (DLT) und Blockchain in der Schweiz " vorgelegt.
Der Bundesrat setzt demnach grundsätzlich auf einen Bottom-up-Ansatz: Markt und Gesellschaft sollen entscheiden, welche Technologien sich durchsetzen. Die politischen Entscheidungsträger müssen nur optimale, innovationsfördernde Rahmenbedingungen schaffen. Es soll also kein Blockchain-Gesetz geben.
Der Bundesrat hat nun das EFD und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) damit beauftragt, im ersten Quartal 2019 einen Vernehmlassungsentwurf auszuarbeiten. So soll etwa die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Rechten durch digitale Aufzeichnungen im Zivilrecht erhöht werden, im Insolvenzrecht die Aussonderung im Konkurs von kryptobasierten Vermögenswerten weiter geklärt werden sowie eine Aussonderung von nicht vermögenswerten Daten gepüft werden, im Finanzmarktrecht ein neues und flexibles Bewilligungsgefäss für blockchainbasierte Finanzmarktinfrastrukturen ausgearbeitet werden, im Bankenrecht soll die bankinsolvenzrechtlichen Bestimmungen mit den Anpassungen im allgemeinen Insolvenzrecht abgestimmt werden und im Geldwäschereirecht die heutige Praxis zur Unterstellung dezentraler Handelsplattformen unter das Geldwäschereigesetz expliziter veranktert werden.
(swe)