Swisscom zwingt Kunden zu Abowechsel, soll Kündigungsfristen nicht einhalten
Quelle: SITM

Swisscom zwingt Kunden zu Abowechsel, soll Kündigungsfristen nicht einhalten

Swisscom räumt das Portfolio an Natel-Abos auf und streicht sieben Angebote. Betroffenen Kunden wird ein neues Abo aufs Auge gedrückt, das zwar mehr bietet, aber deutlich teurer ist. Die Neuerung tritt bereits per 8. November in Kraft.
9. Oktober 2018

     

Swisscom sorgt aktuell für Ärger bei den Natel-Kunden. Wie die Sendung "Espresso" von SRF berichtet, nimmt Swisscom sieben Natel-Abos aus dem Sortiment. Die Kunden dieser Abos seien mittels Brief Anfang Oktober über die anstehende Änderung informiert worden. Gleichzeitig wurde ihnen mitgeteilt, dass ihr bestehendes Abo automatisch auf ein neues Abo umgestellt wird. Das stösst vielen Kunden sauer auf, denn die neuen Abos sollen deutlich teurer sein.

Bei den sieben betroffenen Abos handelt es sich um Natel Swiss Liberty, Basic Liberty, Liberty Primo und Budget Mini sowie um das Jugendabo Natel Extra Start und das Datenabo Natel Data Flat. Bei den betroffenen Abos wurde nach Benutzung abgerechnet – sprich Gesprächskosten mussten zusätzlich zur Abogebühr bezahlt werden. Bei den neuen Abos nun, die an ihre Stelle treten, handelt es sich im Wesentlichen um Flatrates, inklusive Datentraffic – ob dies nun gebraucht wird oder nicht. So wird beispielsweise Natel Basic Liberty für 12 Franken pro Monat durch Inone Mobile Light für 29 beziehungsweise 35 Franken (mit Gerät) pro Monat ersetzt. Liberty Primo für 29 Franken wird durch Inone Mobile XS ersetzt, das satte 60 beziehungsweise 65 Franken (mit Gerät) pro Monat kostet.


Doch nicht nur die höheren Kosten verärgern die Kunden, auch die Kurzfristigkeit des Wechsels sorgt für Unmut. Die Umstellung nämlich soll bereits per 8. November erfolgen, während besagter Brief mit dem 27. September datiert ist und in den meisten Haushalten um den 3./4. Oktober eingegangen sein soll. Somit habe Swisscom noch nicht einmal die vertragliche Kündigungsfrist von 45 Tagen eingehalten, lautet der Vorwurf.
Swisscom erklärt dazu, dass es sich nicht um eine Kündigung, sondern um einen Abowechsel handle, über den man gemäss AGB rechtzeitig informieren müsse. Das sei geschehen. Zu den höheren Kosten erklärt die Ex-Monopolistin, dass das Gros der Kunden mit den Flatrates hinsichtlich Gesamtkosten weniger bezahlen würde, als wenn nebst der Grundgebühr noch Gesprächs-, SMS- und Daten-Gebühren verrechnet werden. Für Kunden, die das Gerät wenig nutzten, werde es tatsächlich teurer, gesteht Swisscom laut "Espresso" immerhin ein. Diese Kunden könnten sich melden, und man suche gemeinsam nach günstigen Alternativen, so das Versprechen. Dabei verweist ein Swisscom-Sprecher auf Prepaid-Abos. (mw)


Weitere Artikel zum Thema

Swisscom macht Infinity schneller, aber auch teurer; lanciert neues Einstiegsangebot

8. März 2016 - Swisscom baut seine Mobile-Abos Infinity um. Ab dem 21. März sollen Kunden schneller surfen können und von neuen Zusatzleistungen profitieren. Dafür bezahlen sie auch mehr. Daneben gibt es mit Natel Light ein neues Einstiegsangebot.

Swisscom integriert Roaming in Natel-Abos und erhöht Infinity-Datenraten

19. Februar 2015 - Swisscom integriert ab April das Roaming in Europa in die Natel-Infinity-Abos. Teil der Abos wird somit auch das Surfen, SMS schreiben und Telefonieren in Europa – allerdings nicht uneingeschränkt. Daneben erhöht Swisscom die Surf-Geschwindigkeiten bei den Infinity-Abos.

Swisscom mit neuem Prepaid-Angebot für Telefonie und Internet

27. Mai 2014 - Mit Natel Easy hat Swisscom ein vereinfachtes Prepaid-Modell lanciert, bei dem die Kunden zwischen unterschiedlich grossen Datenpaketen zwischen 100 MB und 5 GB wählen können.

Kommentare
Wenn das Abo auch Vertragsgegenstand war, dann ist das sehr wohl eine Kündigung. Was also steht auf dem Vertrag? Vermutlich der Name des Abos. Die Behauptung es wäre gemäss AGB nicht Bestandteil hält juristisch keine zwei Sekunden. Es ist im Minimum eine Änderungskündigung. Entweder wurde das vom Produktmanagement nicht sauber abgeklärt oder hier wird "Dienst nach Vorschrift" vorgelebt. Es ist noch nicht so lange her war die Bezeichnung von "Kunden" dort "Antragssteller". Es lässt sich nur hoffen, dass diese Aktion für diejenigen, welche die Produktverantwortung für diese Aktion tragen, entsprechende Konsequenzen hat. Aber so wie es sich für einen Beamtenladen geziemt hat jeder ein bisschen Verantwortung und damit niemand.
Dienstag, 9. Oktober 2018, Syah Cat

Auf diese und weitere Aktionen, welche Swisscom in letzter Zeit so macht, welche vor Allem den Kunden Geld kosten und den Investoren Geld bringen, kann man nur noch mit einer Reaktion begegnen: Weg von Swisscom! Dabei ist zu hoffen, dass man dann nicht zu Wingo geht (welche auch Swisscom gehören), sondern sich für einen richtigen anderen Anbieter entscheidet. Ich finde es schlich und einfach gesagt eine Megafrechheit, wie Swisscom mit ihren Kunden umgeht. Nicht mehr tragbar!
Dienstag, 9. Oktober 2018, Daniel Werner



Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Aus welcher Stadt stammten die Bremer Stadtmusikanten?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER