Kolumne: Der internationale Tag der AGB
Quelle: de la cruz beranek Rechtsanwälte AG

Kolumne: Der internationale Tag der AGB


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2017/12

     

Nein, diesen Tag gibt es nicht. Jedes Unternehmen sollte ihn jedoch für sich einführen: Einen Tag im Jahr, an welchem die eigenen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen geprüft werden. Entsprechen meine AGB den Dienstleistungen, die ich anbiete oder habe ich meine Produktpalette ausgebaut? Die Techno­logie entwickelt sich laufend; decken meine AGB diese Entwicklung ab? Haben sich Gesetze geändert, die nach einer Anpassung der AGB verlangen?


Einmal erstellt, bilden die AGB den Grundpfeiler sämtlicher Vertragsbeziehungen mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmer etc. Oftmals bleiben AGB in selber Version über Jahre bestehen – oft zu Recht! Grundlegendes, wie Vertragsentstehung, Rechnungsstellung, Haftungsregelung, Kündigungsszenarien und Rechtswahl bedürfen kaum einer Anpassung. Doch gerade in der IT-Branche verändern sich die Verhältnisse schnell: Produkte werden auf Cloud-Lösungen verlegt, Subunternehmer werden für die Leistungserbringung hinzugezogen, die Vertragsverhältnisse werden internationaler. Es lohnt sich zu überprüfen, ob die AGB überhaupt noch geeignet sind, die Grundlage zu bilden für sämtliche Interaktionen, die Sie als Unternehmen mit Ihren Kunden und Dienstleister haben.
Auch das rechtliche Umfeld kann sich ändern. Aktuell ist dies im Datenschutzrecht der Fall – sowohl in Europa wie auch in der Schweiz. Das neue Datenschutzrecht kann eine Überarbeitung Ihrer AGB nötig machen. Wenn Ihre Datenschutzbestimmung aus einem Einzeiler besteht, ist dies ein Zeichen einen Experten aufzusuchen.

Tragen Sie sich gleich einen Tag im Jahr ein, an welchem Sie Ihre AGB kritisch durchlesen und sich fragen, ob die AGB Ihr Tätigkeitsgebiet noch immer gut abdecken. Halten Sie die AGB Ihres Unternehmens aktuell: Sie sind die Basis Ihrer Verträge.


Die swissICT-Rechtskommission schreibt in jeder Ausgabe eine Kolumne
über aktuelle juristische Themen im digitalen Bereich. Weitere Informatio-
nen und Kontaktangaben der swissICT-Rechtskommission finden Sie unter
swissict.ch/recht.



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