Erneute Busse für Swisscom: Die Wettbewerbskommission (Weko) hat den Telekomriesen mit 7'916'438 Millionen Franken gebüsst, weil Swisscom auf dem Markt für Breitbandanbindungen im Geschäftskundenbereich ihre Marktmacht missbraucht haben soll.
Konkret geht es um einen Auftrag der Post, die im Jahr 2008 die Vernetzung ihrer Standorte ausgeschrieben hatte. Der Auftrag ging an
Swisscom, die einen rund 30 Prozent günstigeren Preis offerieren konnte als die Mitbewerber, welche wiederum auf Vorleistungen von Swisscom angewiesen waren. Gemäss Weko habe Swisscom bei der Post-Ausschreibung die Vorleistungspreise für die Konkurrenz so hoch angesetzt, dass diese keine Chance hatten, mit dem Angebot von Swisscom an die Post zu konkurrenzieren. Zudem habe Swisscom mit dieser Preispolitik überhöhte Preise gegenüber der Post erzwungen, so die Weko weiter.
Swisscom bestreitet die Vorwürfe, gegen das Kartellgesetz verstossen zu haben und der Post eine unangemessene Offerte gemacht zu haben, und will die 8-Millionen-Busse beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. "Wir sind überzeugt, dass wir uns korrekt verhalten haben", lässt sich Swisscom-CEO Urs Schaeppi in einer Mitteilung zitieren. "Wir legen grossen Wert auf die Einhaltung des Kartellgesetzes." Swisscom erklärt, dass bei der Berechnung der Offerten für Endkunden die Kosten berücksichtigt würden, die andere Anbieter haben. "Die anderen Anbieter können teilweise eigene Infrastrukturen einsetzen und zudem gemäss dem Fernmeldegesetz regulierte Leistungen von Swisscom zu kostenorientierten Preisen sowie kommerzielle Vorleistungen beziehen. Swisscom ist aber nicht verpflichtet, die kommerziellen Vorleistungen zu kostenorientierten Preisen abzugeben."
Weiter erklärt
Swisscom, dass man bereits 2009, als
Sunrise bei der Weko Anzeige wegen des Postauftrags erstattete, aufgezeigt habe, dass Sunrise in der Lage gewesen wäre, ein konkurrenzfähiges Angebot zu machen, wenn sie Eigen- und Vorleistungen sinnvoll eingesetzt hätte. Swisscom schreibt: "Konkurrenten, die für den Auftrag der Post mangels eigener Infrastrukturen (z.B. Kabelnetze, eigene Glasfasern) ausschliesslich kommerzielle Vorleistungen hätten verwenden können, wurden von der Post nicht zur Abgabe eines Angebots eingeladen; Swisscom konnte solche Konkurrenten daher in der Ausschreibung auch nicht behindern." Nicht nachvollziehbar sei schliesslich auch der Missbrauchsvorwurf zum Nachteil der Post. Diese habe in den Verhandlungen grosse Preisnachlässe ausgehandelt, und Swisscom habe den Forderungen der Post nachgeben müssen, um sie als wichtige Kundin nicht zu verlieren. "Die Offerte von Swisscom hatte den tiefsten Preis. Sie war daher marktkonform", so Swisscom.
(mw)