Eine Meldung des Westschweizer Fernsehens
"RTS", die sich auf
"Business Montres & Joaillerie" beruft, sorgte Ende letzter Woche für Aufregung unter Apple-Fans. In dem Bericht, der von Medien rund um den Globus (u.a. von
"Reuters") aufgegriffen wurde, heisst es, dass ein Patent zur Folge haben könnte, dass die
Apple Watch hierzulande erst ab dem 5. Dezember verkauft werden darf. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum habe der Genfer Firma Leonard Timepieces in dem Patent das Recht am Namen Apple sowie am entsprechenden Logo zugesichert, wenn dieses im Zusammenhang mit einer Uhr verwendet wird. Zugesprochen wurde das für 30 Jahre gültige Patent am 5. Dezember 1985.
Allerdings scheint es sich bei der Meldung um eine Zeitungsente zu handeln. So stellt der auf IT- und Medienrecht spezialisierte Zürcher Anwalt Martin Steiger klar, dass die Genfer Firma Leonard Timepieces im Dezember 1985 kein Patent, sondern eine Marke hinterlegt hat. Ebenfalls falsch sei die Laufzeit von 30 Jahren, für die der Schutz gelten soll. Diese Laufzeit könne nämlich beliebig oft verlängert werden. Steiger führt ebenfalls ins Feld, dass für die geschützte Marke von Leonard Timepieces nicht automatisch ein Verkaufsverbot für die Apple Watch bedeute – wo kein Kläger, so kein Richter, so der Anwalt. Und es sei ohnehin fraglich, "ob Leonard Timepieces mit einem markenrechtlichen Widerspruch oder sonstigen Rechtsmitteln gegen Apple ohne weiteres obsiegen würde", schreibt Steiger.
Wann Apple den Verkauf der Apple Watch in der Schweiz starten will, ist aktuell noch nicht bekannt. In ersten Ländern wird der Verkauf noch Ende dieses Monats starten.
(mw)