Immer mehr Drohnen mit Videokameras sind in der Schweizer Luft privat unterwegs. Im August dieses Jahres wurde eine neue Bestimmung verordnet, welche die Nutzung der Multikopter, wie sie auch genannt werden, beschränkt. Die Stadt Zürich verbietet Drohnen demnach über öffentlichem Grund komplett, im Rest der Schweiz dürfen sich die unbemannten Luftfahrzeuge Menschenmengen nicht nähern. Um dennoch eine Bewilligung zu erhalten, müsse die Drohne Sicherheitsvorschriften erfüllen – die jedoch nur die wenigsten im Handel erhältlichen erfüllen würden, wie Urs Holderegger, Sprecher des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl), gegenüber der
"NZZ am Sonntag" angibt.
Drohnen hatten in jüngster Zeit Aufsehen erregt, weil sie Menschenmengen filmten oder fast mit startenden Flugzeugen kollidierten. "Die Besitzer lassen sie teils aber auch in private Gärten und auf private Terrassen fliegen, von wo aus ins Schlafzimmer gefilmt wird", sagt der Sprecher der Polizei Züricg Marco Cortesi der "NZZ am Sonntag". Aufgrund der neuen Regel sei bereits ein Mann angezeigt worden, der mit einer Mini-Drohne den Hafenkran am Limmatquai in Zürich gefilmt hatte.
Die unbemannten Luftfahrzeuge sind im Elektronik-Handel zu erwerben, mittlerweile sollen mehrere tausend im Umlauf sein, wie der Präsident des Schweizerischen Modellflugverbands Peter Germann gegenüber der "NZZ am Sonntag" schätzt. Um Nutzer von Drohnen über die geltenden Bestimmungen aufzuklären, sollen ab sofort im Handel Info-Flyer ausgelegt werden.
(aks)