Im April 2013 wurde am Hauptsitz von
Huawei Schweiz in Dübendorf eine Razzia durchgeführt, bei der neun Mitarbeitende festgenommen wurden (Swiss IT Magazine
berichtete). Sie sollen ihrer Tätigkeit ohne eine entsprechende Bewilligung nachgekommen sein und damit gegen das Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer verstossen haben. Nun gibt Huawei Schweiz Entwarnung: Die Mitarbeitenden seien vom Vorwurf befreit worden, da es nicht Sache der Angestellten sei, sich eine Aufenthaltsbewilligung zu beschaffen, sondern die des Arbeitgebers. Diversen Medienberichten zufolge, die sich auf einen Artikel des "Bund" berufen, wurde den Mitarbeitenden ausserdem eine Entschädigung gezahlt und das Einreiseverbot gegen sie aufgehoben. Das Verfahren gegen Huawei Schweiz wurde mangels Verschulden ebenfalls eingestellt.
Es habe sich beim Verfahren um die Frage gedreht, was ausländischen Mitarbeitenden erlaubt sei, wenn sie vom Mutterhaus temporär zur Tochterfirma geschickt werden, heisst es. So sei unter anderem der Besuch von Schulungen und Sitzungen zulässig, sowie in einem gewissen Rahmen auch die Begleitung von Projekten. Bei Huawei Schweiz sei man der Überzeugung gewesen, dass für die aufgeführten Tätigkeiten ein Geschäftsvisum ausreichend sei.
Huawei Schweiz habe aufgrund des Verfahrens keine Kunden verloren, heisst es weiter. Nichtsdestotrotz will das Unternehmen in Zukunft das Anstellungsverfahren verschärfen.
(af)