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ISSS: Patientenrechte im eDossier stärken

von Konrad Bähler

Die Information Security Society Switzerland (ISSS) befürwortet grundsätzlich die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für ein gesamtschweizerisches ePatientendossier. In ihrer Stellungnahme weist ISSS jedoch auf Punkte hin, in denen der Gesetzesentwurf den Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit noch nicht genügt.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2012/01

     

ISSS hat im Dezember 2011 in der Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier Stellung genommen (publiziert auf der ISSS Homepage). Patientendaten sind besonders sensible Daten und das ePatientendossier muss daher hohen Anforderungen bezüglich Datenschutz und Datensicherheit genügen.

So sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb des ePatientendossiers und der Verwaltung der darin enthaltenen Daten klarer zu formulieren, insbesondere betreffend die so genannte Stammgemeinschaft, die das Dossier für den Patienten eröffnet. Die Rechte der Patienten sind zu präzisieren und zu ergänzen, z.B. im Zusammenhang mit der Einwilligung und deren allfälligem Widerruf betreffend die Eröffnung des ePatientendossiers und die Aufnahme von Dokumenten in dieses. Die Patienten sollten auch berechtigt sein, die Entfernung von Daten aus dem Dossier zu verlangen (und nicht nur die Sperrung des Zugriffs auf die Daten) und sie sollten die Möglichkeit haben, die Protokollierung über die erfolgten Zugriffe auf ihre Daten einzusehen. Weitere Punkte betreffen Vereinfachungen bei der Zertifizierung der am ePatientendossier teilnehmenden medizinischen Leistungserbringer (Arztpraxen, Spitäler etc.), die Verankerung der Mitwirkung der interessierten Kreise bei der Ausarbeitung aller Ausführungsvorschriften (insbesondere betreffend Normen, Standards und Mindestanforderungen) sowie die Förderung der Schulung von Patienten im Umgang mit dem Dossier.
Es ist geplant, dass der Bundesrat im Frühjahr 2012 basierend auf den Ergebnissen der Vernehmlassung über das weitere Vorgehen entscheidet. Bis Herbst 2012 soll dann eine Botschaft für das Parlament ausgearbeitet werden, so dass dieses ab Frühjahr 2013 mit der Beratung des Gesetzes beginnen kann.

Konrad Bähler

Konrad Bähler ist Lead ISSS Task Force «Vernehmlassung Bundesgesetz
elektronisches Patientendossier»


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