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Weko vermiest Swisscom und Groupe E Gemeinschaftsunternehmen
Quelle: Reichle und De-Massari

Weko vermiest Swisscom und Groupe E Gemeinschaftsunternehmen

Swisscom wollte in Freiburg zusammen mit Groupe E ein Gemeinschaftsunternehmen für den Bau und den Betrieb eines Glasfasernetzes gründen. Die Weko macht den Unternehmen nun aber einen Strich durch die Rechnung.
29. April 2011

     

Für den Bau und den Betrieb eines Glasfasernetzes planten Swisscom und Groupe E im Kanton Freiburg die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens. Dieses wollten sie von der Wettbewerbskommission absegnen lassen, um möglichen Sanktionen zu entgehen. Nun hat aber die Weko dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung gemacht. Laut der Weko ist das Vorhaben nicht prüfenswert, da es nicht über eine Kooperation hinausgehe. "Das geplante Gemeinschaftsunternehmen entfaltet nämlich keine eigenständige Geschäftstätigkeit. Deshalb bedarf es keiner vorgängigen Zustimmung der Weko", heisst es in einer Mitteilung, und weiter: "Die Mutterhäuser haben allerdings Sorge dafür zu tragen, dass im Rahmen der Kooperation keine unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen entstehen."
Swisscom zeigt sich "erstaunt" über den Weko-Entscheid. Gemäss Swisscom und Groupe E seine alle Bedingungen für eine Vollfunktionsfähigkeit des gemeinsamen Unternehmens erfüllt. Man habe der Weko alle Unterlagen bereits im September 2010 vorgelegt. Nebst dem eigentlichen Entscheid stört sich Swisscom auch daran, dass die Weko sieben Monate brauchte, um diesen zu fällen. Swisscom schreibt: "Nach monatelanger Prüfung greift nun aber die Weko einen formellen Punkt auf, so dass das Gemeinschaftsunternehmen in der vorliegenden Form nur mit dem Risiko direkter Sanktionen vollzogen werden kann."


Man werde den Entscheid der Weko nun analysieren und weitere Schritte prüfen. Swisscom: "Es ist nicht auszuschliessen, dass die Parteien Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht gegen diesen Entscheid einlegen. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass die Glasfasererschliessung im Kanton Freiburg aufgrund fehlender Rechtssicherheit deutlich verzögert wird." (mw)


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